Mit einer Rechtsschutzversicherung hat man bei gerichtlichen Auseinandersetzungen immer einen Ass im Ärmel? Das wünscht sich wohl so manch einer. Doch die Police ist keineswegs ein „Rundum-Sorglos-Paket“ für alles, was irgendwie mit Anwalt oder Gericht zu tun habe, so Claudia Frenz vom Bund der Versicherten (BdV).
Was sie aber im Idealfall tut: bei einem Rechtsstreit die Kosten der Versicherten für eine Rechtsverfolgung oder -verteidigung übernehmen - und zwar immer nur für den jeweils versicherten Bereich. Darunter fallen laut Philipp Rehberg von der Verbraucherzentrale Niedersachsen vor allem das Honorar für den eigenen Anwalt sowie die Verfahrenskosten für Gericht, Zeugenauslagen und Sachverständigengutachten. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, schließt das auch die Kosten der Gegenseite ein.
„Was aber genau übernommen wird, regeln der jeweilige Tarif und die Bedingungen“, sagt Rehberg. Nicht selten komme es so zu allerlei Ausschlüssen. „Teils trägt die Versicherung nur die Kosten des Gerichtsverfahrens und nicht die vorgerichtlichen Kosten - vor allem im Bereich des Steuer- und Sozialrechts.“
Nicht zuletzt deshalb betrachten Verbraucherschützer und BdV eine Rechtsschutzversicherung als nicht zwingend notwendig.
„Wir raten dazu, vorrangig existenzbedrohende Gefahren wie das Krankheits-, Haftpflicht- und Erwerbsrisiko abzusichern“, sagt Rehberg. „Für die weniger bedrohlichen Risiken wie rechtliche Streitigkeiten sollten lieber Rücklagen gebildet werden.“
Vertragsinhalte genau prüfen
Es gebe aber Fälle, in denen Verbraucherinnen und Verbraucher den Abschluss einer solchen Police trotzdem in Erwägung ziehen können: „Für einen Wohnrechtsschutz zum Beispiel, wenn man einen älteren, günstigen Mietvertrag oder einen schwierigen Vermieter hat“, so Rehberg. Oder einen Arbeitsrechtsschutz, wenn betriebsbedingte Kündigungen in der eigenen Branche häufiger vorkommen. Ebenso könnten bei Vielfahrern der Verkehrsrechtsschutz oder ein Privat- bzw. Vertragsrechtsschutz beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll sein.
Dann aber sollte man sich vor Vertragsunterzeichnung genau überlegen, welchen Bedarf man hat und nur solche Verträge unterzeichnen, die für die persönliche Situation sinnvoll seien, sagt Frenz. Andernfalls laufe man Gefahr, dass genau das Risiko, wofür man die Police eigentlich haben wollte, nicht abgedeckt ist.
Manche Versicherungen schließen gewisse Dinge auch aus, sagt Rehberg. In Basistarifen seien vor allem häufig auftretende und kostenintensive Streitigkeiten ausgeschlossen wie sie etwa bei der Planung und dem Bau einer Immobilie vorkommen könnten. Der Grund: „Bauverzögerungen und Mängel bergen erhebliches Streitpotenzial und bringen teils hohe Kosten mit sich.“ Allerdings können Spezialtarife dieses Risiko abdecken. Weitere Ausschlüsse bestünden mitunter für Schadenersatzansprüche, Streitigkeiten innerhalb der Familie und im Zusammenhang mit Kapitalanlagen.
Manchmal reicht auch die Privathaftpflicht
Gut zu wissen: Nicht für jede Rechtsstreitigkeit ist wirklich ein Rechtsschutz notwendig. So schützt laut Frenz zum Beispiel die Privathaftpflichtversicherung, wenn man jemand anderen schädigt und von der geschädigten Person auf Schadenersatz verklagt wird. „Diese wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche Dritter, notfalls auch vor Gericht, ab und leistet bei berechtigten Ansprüchen.“
Droht bereits ein Rechtsstreit, ist es sowieso oft zu spät, eine Versicherung abzuschließen. „Die Versicherung muss bereits bestehen, wenn der Grund für die Streitigkeit gesetzt wird“, erklärt Rehberg
Kosten und Leistungen vergleichen
Die Kosten einer Rechtsschutzversicherung hängen Rehberg zufolge davon ab, welche Risiken im Einzelnen versichert sind. Darum lohne es sich auf jeden Fall, Kosten und Leistungen der Tarife unterschiedlicher Anbieter zu vergleichen. Teils gebe es erhebliche Unterschiede, sagt Frenz: „Die Spanne der Jahresprämien für eine empfehlenswerte Rechtsschutzversicherung für die Leistungsbereiche Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz liegt zwischen 130 und 230 Euro - bei einem Selbstbehalt pro Schadenfall bis 1500 Euro.“
Nimmt der Versicherte eine solche Versicherung eines Tages in Anspruch, kann im Anschluss die Kündigung drohen: Laut Rehberg sind Versicherer zur vorzeitigen Kündigung berechtigt, wenn zwei Versicherungsfälle, für die Schutz besteht, innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind. „Aber auch unabhängig davon kann die Versicherung unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit kündigen.“ Ist das der Fall, kann es sehr schwer werden, woanders eine Rechtsschutzversicherung zu erhalten, erklärt Frenz. dpa
Postbank-Beschwerden: Tool hilft bei Forderungen
Gesperrte Konten, nicht ausgeführte Überweisungen, verzögerte Anschlussfinanzierungen: In den vergangenen Monaten ist es bei zahlreichen Kunden der Deutsche-Bank-Töchter Postbank und DSL Bank zu massiven Beeinträchtigungen gekommen. Grund dafür war in den meisten Fällen die schrittweise Zusammenführung von Postbank- und Deutsche-Bank-Kunden auf eine gemeinsame IT-Plattform. Kundinnen und Kunden, denen durch die Beeinträchtigungen Mehraufwand oder Zusatzkosten entstanden sind, sollten eine entsprechende Entschädigung verlangen, rät die Verbraucherzentrale Bayern. Sie gibt Betroffenen auf ihrer Webseite ein entsprechendes Tool an die Hand, mit dem sie sich ihr individuelles Forderungsschreiben basteln können - unter Angabe der konkreten Beeinträchtigung, der Auswirkungen und gegebenenfalls auch der persönlichen Daten. Ihre Forderungen sollten Betroffene dann schriftlich an ihre Bank richten, beider sie Kunde sind. dpa
Verhindert eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung?
Mit dieser Frage wenden sich häufig ratsuchende Mandanten an mich. Die Antwort ist ein klares und eindeutiges JA, denn so sieht es das Bürgerliche Gesetzbuch vor. Dort heißt es in § 1896 Abs. 2 BGB zusammengefasst, dass eine gesetzliche Betreuung dann nicht erforderlich ist, wenn die Angelegenheiten eines Volljährigen, der aufgrund einer schweren Erkrankung seine Angelegenheiten nicht mehr hinreichend regeln kann, durch einen Bevollmächtigten ebenso gut wie durch einen Betreuer geregelt werden können. Allerdings setzt eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht voraus, dass die Aufgabenbereiche der bevollmächtigten Person klar und eindeutig zum Ausdruck kommen, ähnlich wie das Betreuungsgericht bei Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung die Aufgabenbereiche, in denen der gesetzliche Betreuer tätig werden soll, auch klar und eindeutig festlegt. Eine kurze Generalvollmacht, mit der der Vollmachtgeber die bevollmächtigte Person pauschal legitimiert, „in allen erdenklichen Bereichen und so umfangreich, wie rechtlich möglich“ zu vertreten, ist nicht ausreichend, um die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung auszuschließen, dies für den Fall, dass der Vollmachtgeber zu einem späteren Zeitpunkt beispielsweise an Demenz erkranken und Hilfe und Unterstützung bei der Regelung seiner Angelegenheiten benötigen würde. Auch vorgedruckte Texte, in denen der Vollmachtgeber lediglich noch „Ja-“ oder „Nein- “ Kreuzchen zu setzen hat, sind häufig nicht hinreichend, um die spätere Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung auszuschließen.
Eine wirksam erteilte Vorsorgevollmacht für die Vertretung des Vollmachtgebers in sämtlichen finanziellen und behördlichen Angelegenheiten sowie in allen Bereichen der Gesundheitssorge sollte umfangreich und ausformuliert sein und die Vorstellung des Vollmachtgebers hinsichtlich seiner eventuell zu einem späteren Zeitpunkt erforderlich werdenden Vertretung durch den Vollmachtnehmer eindeutig zum Ausdruck bringen.
Mit weiteren Informationen zu diesem Thema steht Frau Rechtsanwältin Claudia Salein ihren Mandanten gerne zur Verfügung.
Claudia Salein
Rechtsanwältin
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