Es gibt einige davon und sie werden reichlich genutzt. Nicht ohne Probleme - ein Beispiel hier:
Eine Klausel in den Geschäftsbedingungen einer Dating-Plattform, die Fake- Profile erlaubt, ist unwirksam. Auf die Entscheidung des Landgerichts Flensburg (Az.: 8 O 29/22) weist das Rechtsportal „anwaltauskunft.de“ hin.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte gegen eine Online-Dating-Plattform geklagt. Der Vorwurf: Geworben werde damit, dass echte Mitglieder miteinander in Kontakt treten könnten. Doch es würden auch sogenannte Controller mit gefälschten Profilen eingesetzt. Das werde zwar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) erwähnt, aber nicht ausreichend transparent gemacht. Das Gericht gab den Verbraucherschützern recht und stellte fest, dass die Klausel intransparent und für die Nutzer benachteiligend sei. Außerdem sei sie unwirksam: Der Vertragszweck, echte Menschen kennenzulernen, werde durch den Einsatz von Fake-Profilen unterlaufen. Auch die Werbung der Dating-Plattform sei irreführend. dpa