Trinkgeld und Steuer

RECHT & STEUERN

Trinkgeld und Steuer

Trinkgeld ist steuer- und beitragsfrei, sofern es eine freiwillige Gabe eines Gastes ist. Foto: Christin Klose

13.11.2023

Muss ich mein Trinkgeld versteuern? Die unbefriedigende Antwort: Das kommt darauf an. Gerade bei Kellnern, Friseuren, Taxifahrern oder Handwerkern ist die Sachlage aber recht eindeutig. Denn ob Trinkgeld versteuert werden muss oder nicht, hängt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern alleine davon ab, ob Kunden oder Gäste das Trinkgeld freiwillig „als honorierende Anerkennung“ zahlen oder nicht. Darauf weist die Geschäftsführerin der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) Claudia Kalina-Kerschbaum hin. Solche Zuwendungen sind also in voller Höhe steuer- und beitragsfrei. „Hat der Arbeitnehmer hingegen einen Rechtsanspruch auf Trinkgelder oder Bedienzuschläge, sind diese vollumfänglich dem Arbeitslohn hinzuzurechnen“, so Kalina-Kerschbaum. Und damit auch zu versteuern. Solche verpflichtenden Bedienzuschläge kennt Kalina-Kerschbaum zum Beispiel aus dem Gastgewerbe, im Möbeltransportgewerbe gibt es ähnliche gelagerte Trinkgelder, die sich Metergeld nennen. Bei Unternehmern, die von ihren Kunden oder Gästen Trinkgeldern erhalten, gibt es die Unterscheidung nicht. Dort muss der Bonus in jedem Fall in der Buchführung erfasst werden. „Die Trinkgeldzahlungen erhöhen somit die Betriebseinnahmen und sind als Entgelt im Sinne des Umsatzsteuergesetzes in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einzubeziehen“, sagt die BStBK-Geschäftsführerin. dpa