Anlegen für den Nachwuchs

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Anlegen für den Nachwuchs

Sparen: Wann ein Kinderdepot Sinn macht

Dem Nachwuchs etwas mitgeben: Wer in Wertpapiere für seine Kinder investieren möchte kann ein eigenes Kinderdepot eröffnen oder ein bestehendes Depot nutzen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

30.10.2023

Wer für den Nachwuchs in Wertpapiere investieren möchte, benötigt ein Depot, das ein Verrechnungskonto bei einer Bank beinhaltet. Darüber wird der Kauf von Aktien, Fonds oder ETF abgewickelt. Eltern haben dabei zwei Möglichkeiten: ein spezielles Kinderdepot eröffnen, oder ein bestehendes Depot für Kinder mitnutzen. Darauf weist die Zeitschrift „Finanztest“ (10/2023) hin. Beides habe Vor- und Nachteile.

Bei einem Kinderdepot gehört das angelegte Geld rechtlich dem Kind, Eltern verwalten es demnach nur bis zur Volljährigkeit. Sie dürfen auf das Kapital nicht zugreifen. Das kann ein Nachteil sein. Der steuerliche Vorteil allerdings: Kinder können demnach ihren Sparerpauschbetrag von 1 000 Euro für ihre Gewinne aus Kapitalanlagen ausnutzen - und belasten nicht den Freibetrag der Eltern.

Beachten sollte man allerdings, falls das Kind einmal studiert: Liegen mehr als 15 000 Euro im Depot, wird das aufs Bafög angerechnet. Sparen Eltern hingegen im eigenen Namen, behalten sie die Kontrolle übers Geld - und können die angesparte Summe an den Nachwuchs übergeben, wann sie wollen. Die Kapitalerträge werden dann aber bei den Eltern versteuert - und mindern deren Freibeträge.

Bankauszahlpläne als Option

Eine Alternative für Eltern, die Freibeträge nutzen wollen, aber verhindern möchten, dass der Nachwuchs mit der Volljährigkeit sofort Zugriff aufs gesamte angelegte Geld bekommt: Bankauszahlpläne, die auf den Namen des Kindes laufen. Dabei wird ein Betrag für eine festgelegte Dauer und Zinshöhe angelegt, in der Auszahlphase bekommt das Kind das Geld in gleichen monatlichen Raten. Gut zu wissen: Auszahlpläne lassen sich „Finanztest“ zufolge nicht kündigen. dpa


Viele Banken verweigern Kredite für Ältere

Erhebung

Wer älter als 67 ist, bekommt in Deutschland nur schwer einen Kredit. Das geht aus einer Erhebung des Instituts für Finanzdienstleistungen (iff) hervor. Demnach bestätigten 55 von 100 befragten Banken eine Altersgrenze bei der Vergabe von Konsumkrediten. 71 bestätigten diese auch für Immobilienkredite. Bei vielen Banken bekommen ältere Menschen nicht nur keinen Kredit, sie können noch nicht mal einen beantragen. 41 Prozent der befragten Banken gaben laut iff an, dass es schon für die Beantragung eines Konsumkredits Altersgrenzen gibt. Diese liegen im Durchschnitt bei 67 Jahren. Beim Immobilienkredit geben mit 57 Prozent der befragten Banken signifikant mehr an, dass es eine Altersgrenze bei der Beantragung gibt. Auch diese liegt im Durchschnitt bei 67 Jahren.

Keine Altersdiskriminierung

Obwohl dies - gemeinsam mit der fortlaufenden Schließung von Bankfilialen - Ältere deutlich benachteiligt, stellt die Zurückhaltung der Banken bei der Kreditvergabe derzeit keine Altersdiskriminierung dar. Denn das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gewährt momentan keinen umfassenden Schutz vor altersbedingten Benachteiligungen bei den Verbraucherkrediten. dpa