Am 14. Juni 2024 startet die Fußball-Europameisterschaft in Deutschland. Die erste Bewerbungsphase für Tickets beginnt am 3. Oktober. Was Fußballfans wissen und warum sie die Finger von Schwarzmarkt-Karten lassen sollten, hat die Verbraucherzentrale Brandenburg zusammengefasst:
Wie komme ich an ein Ticket, was kostet es?
Die Tickets werden per Losverfahren zugeteilt. Für die Spiele der Gruppenphase findet die erste Bewerbungsphase vom 3. bis zum 26. Oktober statt. Da die Gruppen noch nicht ausgelost seien, können sich Interessierte nur auf die Spielzeit und den Spielort bewerben. Austragungsorte sind Berlin, Köln, München, Frankfurt/Main, Hamburg, Dortmund, Leipzig, Gelsenkirchen, Stuttgart und Düsseldorf.
Um am Ticketverkauf teilnehmen zu können, braucht man einen Online-Account auf der offiziellen Seite der Veranstalterin - in diesem Fall der UEFA. Bewerben kann man sich auf maximal vier Karten pro Spiel, die personalisiert sind. Stehplätze gibt es nicht. Nach der Endrundenauslosung am 2. Dezember gibt es übrigens eine weitere Verkaufsphase - dabei seien die Karten voraussichtlich auch über die einzelnen Fußballverbände der Teilnehmerländer erhältlich.
Laut Verbraucherzentrale ab 30 Euro. Wer jedoch das Finale in Berlin am 14. Juli 2024 auf der Haupttribüne oder den Gegengeraden erleben möchte, muss bis zu 1000 Euro hinlegen. In den späteren Verkaufsphasen könne der Preis den Verbraucherschützern zufolge auch auf bis zu 2000 Euro klettern.
Und wenn ich kein Ticket bekomme?
Der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Rico Dulinski rät vom Ticketkauf auf dem Schwarzmarkt ab: „Die Personalisierung der Karten ist eine Sicherungsmaßnahme gegen deren unkontrollierten Verkauf über den Schwarzmarkt. Nur die Person, deren Name auch auf dem Ticket steht, wird ins Stadion gelassen.“ Hat man zunächst kein Glück, versucht man es in den späteren Verkaufsphasen erneut. Wer ein Ticket hat, am Spieltag aber krank ist, sollte es auf offiziellem Weg zurückgeben. dpa
Gegen Bußgeldbescheid vorgehen - so gehts
Wer glaubt, dass die Vorwürfe ungerechtfertigt sind oder Formfehler im Bußgeldbescheid findet, hat in gewissen Fällen die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Wer nicht sicher ist, ob sich ein Einspruch lohnen würde oder wie er dabei am besten vorgehen sollte, sollte die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Wichtig zu wissen: Bei der Zahlung des Bußgelds wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sollte man sich nicht zu viel Zeit lassen. Im Bußgeldbescheid wird eine Zahlungsfrist genannt. Diese liegt bei 14 Tagen und beginnt mit der Rechtskraft des Bescheids. Wer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt sowie Mahnungen ignoriert, muss mit einer Pfändung sowie im schlimmsten Fall mit Erzwingungshaft rechnen.
Einer Begründung für den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedarf es zunächst nicht. Aber: Nur weil bei einem Einspruch keine Begründung angeben muss, bedeutet das nicht, dass man unbegründet gegen den Bescheid vorgehen sollte. Das Problem: Bei extrem geringen Erfolgsaussichten kann das Kostenrisiko steigen. Weist die Behörde den Einspruch zurück und entscheidet auch das Gericht anschließend gegen den Betroffenen, kommen zusätzlich noch mindestens Gerichtskosten hinzu.
Am besten wendet man sich zunächst an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. pm/cr
Weitere Infos unter www.bussgeldkatalog.org