Gute Privathaftpflicht muss nicht teuer sein

RECHT & STEUERN

Gute Privathaftpflicht muss nicht teuer sein

Für Familien ist sie besonders wichtig: Eine private Haftpflichtversicherung, die im Fall von Schäden schützt, die schnell ziemlich teuer werden können. Foto: C. Charisius//dpa-mag

02.10.2023

Nicht einmal 50 Euro pro Jahr muss eine Familie für eine anständige Haftpflichtversicherung zahlen. Das schreibt die Zeitschrift «Finanztest» (9/2023). Überprüft wurden insgesamt 424 Familientarife von 98 Versicherern.

Insgesamt gab es 139-mal ein „Sehr gut“, 101-mal „Gut“, 103-mal „Befriedigend“, 71- mal „Ausreichend“ und zehnmal „Mangelhaft“. Voraussetzung für alle gestesten Tarife: Kein Selbstbehalt und mindestens zehn Millionen Euro Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden.

Sehr gute Tarife bieten noch mehr Schutz

Für ein „Sehr gut“ oder „Gut“ musste Weiteres abgedeckt sein, etwa Schäden durch unbeabsichtigt übertragene Computerviren oder Mietsachschäden. Durchschnittlich kosten die getesteten Familientarife 96 Euro, die sehr guten 108 Euro pro Jahr.

Die Tester empfehlen die besten 30 der „sehr guten“ Tarife (Note 0,6 bis 0,8). Die Testsieger mit der Bestnote 0,6: SDK Neva (Tarif Plus), WGV (Tarif Plus), Alteos (Tarif Diamant), DFV (Tarif Haftpflicht-Schutz), Signal Iduna (Tarif Premium + Baustein Auto) und R+V (Tarif Premium (L) + Kfz-Spezial Plus).

Geschützt vor finanziellem Ruin

Eine Privathaftpflicht sollte jeder haben, schreibt „Finanztest“. Denn es geht hier nicht nur um die Vase, die einem bei anderen vom Tisch fällt. Beispiele gefällig? Die Zeitschrift nennt etwa diese: - 45 000 Euro Schaden, weil ein Eigentümer trotz Glatteis vor dem Haus nicht gestreut und ein Passant sich den Arm gebrochen hat.

- Vor ein Fahrrad gelaufen, der Fahrer ist gestürzt und mit dem Kopf aufgeschlagen. 200 000 Euro für Klinik, Lohnausfall und Schmerzensgeld. - Eine Million Euro Schaden, nachdem der erwachsene Sohn mit Freunden im Wald gezeltet und Feuer gemacht hat - und 100 Hektar Wald abgebrannt sind.

Tipp der Tester: Ein Wechsel der Versicherung lohnt sich oft. Neue Policen sind meist besser als alte und vielleicht sogar günstiger. Wer seinen Vertrag vor sieben oder mehr Jahren abgeschlossen hat, sollte das überprüfen. dpa


Verkehrsrecht: Einspruch gegen Bußgeld-Bescheid

Wer glaubt, dass die Vorwürfe ungerechtfertigt sind oder Formfehler im Bußgeldbescheid findet, hat in gewissen Fällen die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.

Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Wer nicht sicher ist, ob sich ein Einspruch lohnen würde oder wie er dabei am besten vorgehen sollte, sollte die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.

Wichtig zu wissen: Bei der Zahlung des Bußgelds wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sollte man sich nicht zu viel Zeit lassen. Im Bußgeldbescheid wird eine Zahlungsfrist genannt. Diese liegt bei 14 Tagen und beginnt mit der Rechtskraft des Bescheids. Wer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt sowie Mahnungen ignoriert, muss mit einer Pfändung sowie im schlimmsten Fall mit Erzwingungshaft rechnen.

Weitere Informationenn unter sos-verkehrsrecht.de