Wer macht schon die Steuererklärung mal eben mit links? Belege sichten und Zahlen eintragen - die Uhr für die Steuererklärung 2022 tickt. Wessen Erklärung für 2022 nicht spätestens am 2. Oktober dieses Jahres beim Finanzamt ist, dem drohen Verspätungszuschläge.
Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Am schnellsten und bequemsten lässt sich die Erklärung über das Portal Elster einreichen.
Auf den letzten Drücker Hausbriefkasten nutzen
Allerdings muss man sich dafür einmalig registrieren. Je nachdem kann das bis zu zwei Wochen dauern, diese Zeit sollte man also einplanen. Zwar gibt es auch noch die Abgabe auf Papier. Aber ein Abschicken per Post erst am Stichtag 2. Oktober reicht nicht denn an dem Tag müssen die Formulare bereits beim Amt sein. Sind Sie so spät dran, werfen Sie die Erklärung am besten in den Hausbriefkasten Ihres Finanzamtes ein.
Erklärung mit Hilfe hat noch Zeit
Wer gute Gründe hat, es selbst bis zum 2. Oktober nicht zu schaffen, kann eine Fristverlängerung beantragen telefonisch, schriftlich oder auch über Elster. Gründe können zum Beispiel ein Krankenhausaufenthalt oder ein Umzug sein.
Entspannen können sich alle, die ihre Steuererklärung von anderen machen lassen, ob vom Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein. Dann ist noch Zeit bis Ende Juli 2024.
Übrigens: Die Zeit für das Kopieren von Belegen können Sie sich sparen. Denn sie gehören nicht in die Steuererklärung, außer, es wird im Vordruck ausdrücklich darauf hingewiesen. Steuererklärende müssen die Nachweise aber aufbewahren. Denn, so erklärt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH): Sogar noch nach zehn Jahren kann das Finanzamt Belege anfordern. dpa
Gegen Bußgeldbescheid vorgehen - so gehts
Wer glaubt, dass die Vorwürfe ungerechtfertigt sind oder Formfehler im Bußgeldbescheid findet, hat in gewissen Fällen die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Wer nicht sicher ist, ob sich ein Einspruch lohnen würde oder wie er dabei am besten vorgehen sollte, sollte die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Wichtig zu wissen: Bei der Zahlung des Bußgelds wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sollte man sich nicht zu viel Zeit lassen. Im Bußgeldbescheid wird eine Zahlungsfrist genannt. Diese liegt bei 14 Tagen und beginnt mit der Rechtskraft des Bescheids. Wer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt sowie Mahnungen ignoriert, muss mit einer Pfändung sowie im schlimmsten Fall mit Erzwingungshaft rechnen. Weitere Informationen unter sos-verkehrsrecht.de