Manchmal lohnt ein Blick ins Kleingedruckte vor allem bei Versicherungen. Wer sein E-Bike oder Pedelec gegen Diebstahl absichert, kann damit im Ernstfall viel Geld sparen. Entscheidend ist, wie schnell das Zweirad fahren kann - und ob die Hausratversicherung es mit einschließt. Laut dem Bund der Versicherten (BdV) können die meisten E-Bikes über eine entsprechende Hausratversicherung versichert werden. „Allerdings nur, wenn die E-Bikes oder Pedelecs maximal 25 Stundenkilometer schnell sind und die Motorleistung 250 Watt nicht überschreitet“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss. Fahren sie schneller, muss wie bei einem Mofa ein Versicherungskennzeichen her.
Der Punkt mit der Nachtklausel
Wichtig ist, genau darauf zu achten, ob die Hausratversicherung auch E-Bikes mit einschließt. Falls ja, ist das Zweirad allerdings nur bei Diebstahl aus den eigenen vier Wänden oder dem Keller versichert. „Da das eher selten vorkommt, ist ein extra Fahrraddiebstahlschutz empfehlenswert“, so Boss. Hier sollten Verbraucherinnen und Verbraucher ein Kreuzchen bei der Nachtklausel machen. Sie versichert das Fahrrad auch dann, wenn man zwischen 22 und 6 Uhr mit ihm unterwegs ist und es etwa während eines Besuchs bei Freunden an einer Laterne anschließt. Übrigens: Einige Fahrradversicherungen sind da am teuersten, wo das Diebstahlrisiko besonders hoch ist, wie die Zeitschrift „Finanztest“ (Ausgabe 4/2023) schreibt. Wer in Diebstahl-Brennpunkten lebt, sollte sich demnach nach einem bundesweit einheitlichen Tarif umschauen - der ist in der Regel günstiger.
Was bei der Haftpflicht gilt
Kommen bei einem Unfall andere zu Schaden, ist erneut die maximale Geschwindigkeit für den Versicherungsschutz entscheidend. Bei Pedelecs, die nur bis 25 km/h mit ihrem Elektromotor beim Treten unterstützen, greifen laut BdV die meisten Privathaftpflichtversicherungen. Es gelten aber auch noch andere Kriterien, weshalb es ratsam sei, sich bei seinem Versicherer zu erkundigen, ob das Pedelec beitragsfrei in der Police eingeschlossen ist. Wer sich ein E-Bike und S-Pedelec mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h anschafft, benötigt laut BdV einen Kfz-Haftpflichtschutz. Mit einer Teilkasko-Police kann man es unter anderem auch gegen Diebstahl absichern. dpa
Gegen Bußgeldbescheid vorgehen - so gehts
Wer glaubt, dass die Vorwürfe ungerechtfertigt sind oder Formfehler im Bußgeldbescheid findet, hat in gewissen Fällen die Möglichkeit, Einspruch einzulegen.
Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids bei der zuständigen Bußgeldstelle eingehen. Wer nicht sicher ist, ob sich ein Einspruch lohnen würde oder wie er dabei am besten vorgehen sollte, sollte die Beratung durch einen Anwalt für Verkehrsrecht in Anspruch nehmen.
Bei der Wichtig zu wissen: Zahlung des Bußgelds wegen einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr sollte man sich nicht zu viel Zeit lassen. Im Bußgeldbescheid wird eine Zahlungsfrist genannt. Diese liegt bei 14 Tagen und beginnt mit der Rechtskraft des Bescheids. Wer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt sowie Mahnungen ignoriert, muss mit einer Pfändung sowie im schlimmsten Fall mit Erzwingungshaft rechnen.
Einer für den Begründung Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bedarf es zunächst nicht. Aber: Nur weil bei einem Einspruch keine Begründung angeben muss, bedeutet das nicht, dass man unbegründet gegen den Bescheid vorgehen sollte. Das Problem: Bei extrem geringen Erfolgsaussichten kann das Kostenrisiko steigen. Weist die Behörde den Einspruch zurück und entscheidet auch das Gericht anschließend gegen den Betroffenen, kommen zusätzlich noch mindestens Gerichtskosten hinzu.
Am besten wendet man sich zunächst an einen Anwalt für Verkehrsrecht, um den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Dieser kann zudem umfassende Akteneinsicht nehmen und so das gesamte Verfahren auf Fehler und mögliche Einspruchsgründe hin prüfen pm/cr
Weitere Infos unter www.bussgeldkatalog.org