Obwohl die Mehrheit der Finanzämter abgegebene Steuererklärungen innerhalb weniger Wochen bearbeitet, kann es in Einzelfällen doch mal zu längeren Wartezeiten kommen. Das kann ärgerlich sein. Zwar weist der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) darauf hin, dass es für die Bearbeitung einer Erklärung keine feste Frist gibt. Ganz machtlos sind Betroffene aber trotzdem nicht.
Der Tipp des Lohnsteuerhilfevereins: Wer lange Zeit auf eine Rückmeldung des Finanzamts wartet, sollte zunächst mal versuchen, Sachbearbeiter oder Vorsteher des Finanzamts freundlich darauf hinzuweisen. Dabei kann man dem Amt laut VLH auch eine angemessene Frist zur Bearbeitung der Erklärung einräumen.
Hilft das nicht und passiert sechs Monate nach Abgabe noch immer nichts, können Betroffene unter bestimmten Voraussetzungen einen Untätigkeitseinspruch einlegen. Dieser sollte laut VLH die Steuernummer sowie das Abgabedatum der Erklärung enthalten. Außerdem sollte darin stehen, dass trotz Nachfrage keine Rückmeldung zum Sachverhalt kam und daher Einspruch wegen Untätigkeit eingelegt wird. Am Ende sollte das Finanzamt zur schnellen Bearbeitung und zur Mitteilung der voraussichtlichen Bearbeitungsdauer aufgefordert werden.
Aber: Wer verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, kann diesen Weg nicht gehen. Das geht nur bei freiwillig eingereichten Erklärungen. dpa