Beleidigen und Anschreien verboten: Ein Chef ist getreu dem Schutz der Persönlichkeitsrechte verpflichtet, mit seinen Mitarbeitern einen beruflich-professionellen Umgang zu pflegen. Darauf weist Prof. Dr. Michael Fuhlrott vom Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA) hin. Ein Recht auf einen netten oder besonders freundlichen Chef gebe es aber nicht. Smalltalk, persönliches Interesse? Eher ein Kann, kein Muss.
Wenn es aber etwa zu Diskriminierungen kommt - etwa aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft -, ist eine Grenze deutlich überschritten. In einem solchen Fall kann ein Mitarbeiter auch Ansprüche auf Entschädigung geltend machen und den Arbeitgeber gemäß des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zum Einschreiten beziehungsweise der Unterlassung des Verhaltens verpflichten.
Ist der Vorgesetzte im Umgang nicht tragbar, empfiehlt Fuhlrott, wenn möglich zunächst das offene Gespräch mit ihm selbst zu suchen. „Als weitere Eskalation bietet sich sodann die Einschaltung des nächsthöheren Vorgesetzten oder der Personalabteilung an“, so der Arbeitsrechtler. Eine gute Anlaufstelle sei außerdem der Betriebsrat. dpa