In sozialen Medien werden immer wieder Paletten mit retournierten elektronischen Geräten für wenig Geld zum Kauf angeboten. Die angeblichen Verkäufer geben an, es handele sich bei den Smartphones, Konsolen, Notebooks oder Fernsehern um Retouren oder nicht abgeholte Geräte großer, bekannter Händler.
Positive Berichte samt Bildern von angeblichen Käuferinnen und Käufern sollen als Beweise für Schnäppchen geglückte herhalten. Doch das alles ist bloß eine windige Masche, warnt die Verbraucherzentrale in Sachsen. Im Netz werden die besagten Paletten zu Preisen ab 30 Euro beworben. Überweist man das Geld, hört man von den Verkäufern meist nie wieder etwas. Den Verbraucherschützern ist sogar ein Fall bekannt, in dem der Käufer mehrere Hundert Euro zahlte und keine Ware erhielt.
Die Betrüger seien danach noch nicht einmal mehr über die zuvor genutzte E-Mail-Adresse erreichbar gewesen.
Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass zurückgeschickte Waren aus dem Internethandel zwar tatsächlich palettenweise verkauft wird, jedoch nicht an Privatleute über soziale Netzwerke, sondern in großen Mengen an Unternehmen.
Entsprechend skeptisch sollte man werden, wenn man auf «unverhältnismäßig günstige Angebote» trifft und bei Angeboten in den sozialen Netzwerken ganz allgemein Vorsicht walten lassen.
dpa
Private Kita darf Platz ohne Begründung kündigen
Eine private Kita darf Betreuungsverträge ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn dies so im Betreuungsvertrag geregelt ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Koblenz (Az: 3 0 37/22) weist die deutsche Anwaltsauskunft hin.
Es liegt auch ohne Begründung kein Akt von Willkür vor, weil die Mutter die Kita zuvor wiederholt mit schriftlichen Vorwürfen konfrontiert hat. Die Kita darf selbst entscheiden, dass ein solches Verhalten nicht in das pädagogische Konzept passt, heißt es in der Begründung.
Im konkreten Fall ließen Eltern ihre drei Kinder in einer privaten Kita betreuen. Laut Vertrag stand beiden Seiten das Recht zu, den Betreuungsplatz zu kündigen. Davon machte der Kindergarten Gebrauch - ohne eine Begründung zu nennen. Dagegen wehrten sich die Eltern und verlangten, dass die Betreuung fortgesetzt wird. Sie argumentierten, eine Kündigung ohne besonderen Grund sei nicht zulässig, die Vertragsklausel sei daher ungültig.
Eine Beendigung der Betreuung sei nur zumutbar, wenn es dafür wichtige Gründe gebe. Es habe aber keine gravierenden Vorfälle gegeben.
Vor Gericht packte die beklagte Kita dann aus: Nicht nur das Verhältnis zur Mutter, einer verbal aggressiv auftretenden Juristin, sei gestört. Auch die Kinder seien in der Kita nicht mehr tragbar. Beispiele: Auf Ermahnungen reagierten sie teilweise mit „Halt dein Maul“ oder „Ich bringe dich um“, schlugen, traten und bissen die Erzieherinnen.
dpa