Lärmbelästigung rechtfertigt keine körperliche Gewalt

Recht & Rechtsschutz

Lärmbelästigung rechtfertigt keine körperliche Gewalt

Foto: dpa-mag

28.03.2022

Wer sich durch den Lärm seiner Nachbarn belästigt fühlt, darf nicht einfach körperliche Gewalt anwenden. Das gilt auch wenn die Bitten nach Ruhe nicht gehört werden. Denn wer aus diesem Anlass zu einem Knüppel greift und seinen Nachbarn verletzt, muss am Ende unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. (Urteil am Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 105/21 (86)) (dpa)