Wer sich durch den Lärm seiner Nachbarn belästigt fühlt, darf nicht einfach körperliche Gewalt anwenden. Das gilt auch wenn die Bitten nach Ruhe nicht gehört werden. Denn wer aus diesem Anlass zu einem Knüppel greift und seinen Nachbarn verletzt, muss am Ende unter Umständen Schmerzensgeld zahlen. Das zeigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az.: 32 C 105/21 (86)), über die das Rechtsportal "anwaltauskunft.de " Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet. (dpa)
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Recht & Rechtsschutz
Lärmbelästigung rechtfertigt keine körperliche Gewalt
28.03.2022