Erwerbsminderungsrente: Zurechnungszeit verlängert

Recht & Rechtsschutz

Erwerbsminderungsrente: Zurechnungszeit verlängert

Foto: Christin Klose/dpa-mag

28.03.2022

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur noch teilweise arbeitsfähig ist, kann eine Rente wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Auch Berufsanfänger sind so vor dem finanziellen Ruin geschützt.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch eine sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weiter gearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente.

Gut zu wissen: Seit 2019 wird die Länge der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Endete die Zurechnungszeit bei einem Beginn der Rente in 2021 mit 65 Jahren und zehn Monaten, so endet diese bei einem Beginn der Rente in 2022 mit 65 Jahren und elf Monaten. (dpa)