Urteil: Keine Mitschuld an Unfall wegen zu hoher Geschwindigkeit

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Urteil: Keine Mitschuld an Unfall wegen zu hoher Geschwindigkeit

Vorfahrt missachtet, aber der andere Fahrer war zu schnell: Kommt es zum Unfall, können schon fünf Stundenkilometer den Ausschlag geben. Foto: Julian Stratenschulte/dpa/dpa-mag

26.09.2022

Auch wenn Unfallopfer minimal zu schnell gefahren sind, haben sie nicht automatisch Mitschuld am Unfall. Das ist nur der Fall, wenn ohne die Geschwindigkeitsüberschreitung der Unfall hätte verhindert werden können.

Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Lübeck vom 11. November 2021 (AZ: 14 S 166/20), auf das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) verweist.

Im besagten Fall hatte der Beklagte der Klägerin die Vorfahrt genommen und so einen Unfall verursacht. Da die Fahrerin allerdings fünf Kilometer zu schnell unterwegs war, sah der Versicherer des Unfallverursachers darin eine Mitschuld und zahlte nur 75 Prozent des Schadens. Die restlichen 25 Prozent hätte die Klägerin übernehmen müssen.

Während das Amtsgericht zunächst dem Unfallverursacher Recht gab, überstimmte das Landgericht das Urteil und sprach der Klägerin den kompletten Anspruch auf Schadenersatz zu. Als Grund nannten die Richter die geringe Geschwindigkeitsüberschreitung. Denn auch mit den vorgeschriebenen 30 Stundenkilometern hätte die Fahrerin nicht mehr rechtzeitig reagieren können. dpa