Die Verbraucherpreise sind gestiegen. Das merkt man nicht zuletzt im Supermarkt oder an der Tankstelle. Stellt sich die Frage: Lässt sich im Gegenzug woanders Geld einsparen? Ja, zum Beispiel bei Versicherungen. Wer einige Tricks beachtet, fährt günstiger.
1 - Tipp 1: Jährliche Zahlweise
Schon mit einem einfachen Schritt lässt sich bei Versicherungen sparen. ,,Beispielsweise ist es bei der meist Kfz-Versicherung günstiger, wenn man seinen Beitrag einmal im Jahr bezahlt statt monatlich", sagt Julia Alice Böhne von der Verbraucherschutzorganisation Bund der Versicherten mit Sitz in Hamburg. Gleiches gilt in der Regel auch für alle anderen Versicherungen.
Der Hintergrund: Weniger Zahlungstermine bedeuten für die Anbieter einen geringeren Verwaltungs- und Personalaufwand. ,,Diese Ersparnis geben sie dann in Rabattform an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter", so Böhne.
2- Tipp 2: Leistungsanpassung je nach Lebenssituation
Versicherungsverträge sollten möglichst immer die aktuelle Lebenssituation widerspiegeln. „Es spart zum Beispiel Beiträge, nach dem Auszug von Familienmitgliedern die private Haftpflichtversicherung von einem Familientarif in einen Einzeltarif umstellen zu lassen", erklärt Elke Weidenbach von der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Oder: Eheleute und eingetragene Lebenspartner benötigen nach Einzug in die gemeinsame Wohnung nur noch eine Hausratsversicherung. Es lohnt sich also, Versicherungsverträge herauszusuchen und jede einzelne Police genau unter die Lupe zu nehmen.
3 - Tipp 3: Regelmäßiger Tarifvergleich
,,Im Haftpflicht- und Sachversicherungsbereich sollte man die Vertragswerke nicht jahrelang in Ordnern schlummern lassen", rät Verbraucherschützerin Weidenbach. Besser ist es, die Verträge in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren. So sieht es auch Julia Alice Böhne: ,,Denn so mancher Versicherungsschutz ist in die Jahre gekommen und längst günstiger und zu besseren Konditionen zu bekommen."
Bei der Prüfung der Versicherungsverträge sollte der Fokus allerdings nicht auf der Prämienhöhe liegen, sondern auf den versicherten Leistungen, sagt Böhne. Im Schadensfall sei schließlich entscheidend, dass der Versicherungsvertrag eine ausreichende Absicherung bietet ,,und nicht, dass er am günstigsten ist".
4 - Tipp 4: Selbstbehalt senkt Beiträge
Der Versicherungsbeitrag lässt sich teilweise auch senken, indem man einen Selbstbehalt vereinbart. Das ist etwa in der Privathaftplicht- oder Kfz-Kaskoversicherung möglich. Was für einen Selbstbehalt spricht? ,,Er schützt davor, dass der Versicherer in einem Bagatellfall den Versicherungsvertrag kündigt, da die Versicherung ja nur bei wirklich existenziellen Schäden in Anspruch genommen wird", so Böhne.
5 - Tipp 5: Sich nicht blenden lassen
Schließen Sie keine sogenannten Premium-Tarife ohne genaue Prüfung ab: „Eventuell übersteigen die eingeschlossenen Leistungen den tatsächlichen Bedarf und ein bedarfsgerechter Versicherungsschutz lässt sich auch günstiger abschließen", so Böhne. Vergleiche etwa über die Stiftung Warentest helfen bei der Suche nach guten und günstigen Versicherungen weiter. Von Vorteil kann auch sein, sich persönlich bei einer der Verbraucherzentralen beraten zu lassen. dpa
Was sich für Arbeitsverträge ändert
Nachweisgesetz
Mit dem erneuerten Nachweisgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, ihre Beschäftigten noch umfassender über die wesentlichen Bedingungen ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren. So soll mehr Rechtssicherheit entstehen, beide Seiten ihre Rechte und Pflichten besser kennen, wie Anke Marx, Juristin bei der Arbeitskammer des Saarlandes, erklärt.
Auch bislang galt, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern eine schriftliche und unterzeichnete Niederschrift über die wesentlichen Vertragsbedingungen aushändigen müssen. Die Änderungen im Nachweisgesetz haben nun aber zur Folge, dass Arbeitgeber zusätzliche Arbeitsbedingungen in Arbeitsverträge aufnehmen müssen.
Dazu gehören unter anderem das Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die Dauer der Probezeit, die Vergütung von Überstunden und die Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird. Die ausführliche Auflistung findet sich in Paragraf 2 des Nachweisgesetzes.
Das Gesetz greift zwingend für Neueinstellungen seit dem 01. August 2022. Bestand ein Arbeitsverhältnis bereits vorher, muss der Arbeitgeber auf Wunsch ebenfalls schriftlich über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren. Hintergrund der Änderungen: Deutschland war verpflichtet, die sogenannte EU-Transparenzrichtlinie in deutsches Recht umzusetzen. Arbeitgeber, die nicht oder nicht richtig über die wesentlichen Arbeitsbedingungen informieren, handeln künftig ordnungswidrig. Ihnen droht dann pro Fall ein Bußgeld von bis zu 2000 Euro. dpa