Wie wäre es, mit über 50 als Erstsemester an die Uni zu gehen? Verrückt? Nein! Denn endlich hat man Zeit, sich mit den Dingen zu beschäftigen, die einen schon immer interessiert haben. Wen es im Alter zum Studium zieht, hat verschiedene Möglichkeiten.
Was ist ein Seniorenstudium?
Einerseits gibt es das normale Regelstudium, das man auch im Alter noch absolvieren kann. Hier muss man alle Prüfungen bis zum Abschluss regulär ablegen. ,,Wer aber bereits ein ganzes Berufsleben hinter sich gebracht hat, braucht ja keinen berufsqualifizierenden Abschluss mehr, sondern kann frei seinen Interessen folgen", sagt Bernd Schmitt vom Akademischen Verein der Senioren in Deutschland (AVDS). Einige Hochschulen haben daher ein separates Seniorenstudium mit eigener Struktur eingeführt.
Wesentlich häufiger sei jedoch die Teilnahme als Gasthörer. Man besucht Vorlesungen und kann sich sein Programm im Rahmen des Angebots frei nach Interesse zusammenstellen.
Wo finde ich Informationen?
Die Hochschulen entscheiden in der Regel selbst, welche Form des Studiums für Ältere sie anbieten. Einen Überblick bietet etwa der AVDS auf seiner Website und in seinem Studienführer. Auch die Hochschulen selbst haben meist eigene Koordinatoren für das Senioren- und Gasthörerstudium, die zu Form und Ablauf beraten.
Gibt es Voraussetzungen für ein Studium im Alter?
Ein Gasthörerstudium steht jedem offen - auch ohne Abitur. ,,Allerdings ist auch ein Gasthörerstudium ein Studium, also sollte man schon grundsätzlich der Typ dafür sein", meint Jaroslaw Wasik, der die Akademie für Weiterbildung und das Seniorenstudium an der Uni Bremen leitet. So ergibt sich meist eine heterogene Gruppe der studierenden Senioren - wobei Akademiker in deutlicher Mehrheit sind.
,,Für sie ist es wichtig, zu verstehen, dass sich manche Lehrinhalte und Perspektiven seit der Zeit ihres eigenen Studiums verändert haben und offen dafür zu sein", sagt Doris Lechner, Koordinatorin des Gasthörer- und Seniorenstudiums der Uni Mannheim.
Was spricht dafür, im Alter noch ein Studium zu wagen?
„Wir sehen oft eine hohe Motivation bei den Älteren: Sie wollen geistig fit und beweglich bleiben, Neues entdecken, sich weiterbilden und ihre Zeit sinnvoll nutzen", sagt Doris Lechner. Außerdem würden sie sich freuen, auf Menschen mit ähnlichen Interessen zu treffen.
Die soziale Komponente ist besonders wichtig, das erlebt auch Jaroslaw Wasik. ,,Die Leute kommen immer wieder zu uns, manche seit mehr als 20 Jahren. Es entstehen Freundschaften und soziale Kreise, das ist einfach wunderbar."
Für manche ist es auch die Erfüllung eines Lebenstraumes. ,,Gerade manchen Frauen wurde früher das Studium nicht zugestanden, diesen Wunsch erfüllen sie sich nun.“ dpa-mag
Verbraucher-Tipp
Betriebsrente und Inflation
Die Preise steigen, etwa für Lebensmittel- und damit auch die Lebenshaltungskosten. Bekommt man eine Betriebsrente, stellt sich für viele die Frage: Muss der Arbeitgeber diese eigentlich an die Inflation anpassen? ,,Ja", sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Und zwar nach Paragraf 16 des Betriebsrentengesetzes. ,,Dieser fordert Arbeitgebern ab, alle drei Jahre die laufenden Leistungen der Betriebsrenten zu prüfen und sie dann auch an den eingetretenen Kaufkraftverlust anzupassen", so Schipp.
Der Arbeitgeber kann die Betriebsrente stattdessen allerdings auch jährlich pauschal um ein Prozent erhöhen. Diese Möglichkeit besteht aber nur, wenn die Versorgungszusage nach dem Jahr 1998 erteilt wurde.
Und es gibt weitere Ausnahmen: Wenn die Betriebsrenten nicht als sogenannte Direktzusage vom Betrieb selbst oder über eine Unterstützungskasse gezahlt werden. Wird sie von einer Pensionskasse oder einer Direktversicherung übernommen, entfällt die Pflicht zur Prüfung auf Anpassung der laufenden Leistungen.
Arbeitgeber zur Anpassung auffordern
Außerdem gilt: Sprechen wirtschaftliche Gründe gegen die Anpassung, können Unternehmen diese auch ganz aussetzen, wenn die Betriebsrente als Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse gezahlt wird.
Bleibt die Anpassung aus, rät Schipp Beziehern von Betriebsrenten, den Arbeitgeber schriftlich aufzufordern, eine Anpassung vorzunehmen. Dieser müsse dann erklären, warum diese ausbleibt und die wirtschaftlichen Gründe dafür darlegen.
Bestehen an der Begründung Zweifel, können Betriebsrentner Anpassungsklage beim Arbeitsgericht erheben, so Schipp. ,,Der Arbeitgeber muss dann nachweisen, warum seine wirtschaftliche Entwicklung so schlecht ist, dass er diese Rentenanpassung nicht leisten kann." dpa-mag