Meisterpflicht - Bonus, Bafög und Steuerersparnis

Ratgeber: Jetzt mache ich mich selbstständig

Meisterpflicht - Bonus, Bafög und Steuerersparnis

 

Die Kosten für einen Meisterkurs im Handwerk können mehrere Tausend Euro betragen. Foto: archiv

23.03.2021

Wer sich mit seinem Handwerk selbstständig machen will, muss in vielen Fällen einen Meistertitel vorlegen. Seit 2020 gilt die Meisterpflicht wieder für einige Berufsgruppen mehr, wie zum Beispiel für Fliesen- und Parkettleger oder Raumausstatter.Für den Meisterkurs und das Meisterstück können schnell einige tausend Euro Kosten zusammenkommen. Wer die Kosten aus seiner privaten Tasche zahlt, kann die Ausgaben in seiner Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen, rät der Bund der Steuerzahler. Übernimmt der Altmeister oder Arbeitgeber die Kosten, muss das vertraglich abgesichert werden. Andernfalls vermutet das Finanzamt in der Kostenübernahme Arbeitslohn und verlangt dafür Lohnsteuer. Das kann man vermeiden, wenn klargestellt wird, dass die Meisterausbildung im überwiegenden Betriebsinteresse steht. Etwa, weil die Firma den qualifizierten Mitarbeiter besser einsetzen kann. Auch wer eine Förderung nach dem Meister-Bafög in Anspruch nimmt, kann steuerlich profitieren. Denn beim Meister-Bafög wird ein Teil als Zuschuss und ein Teil als ein zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Zinsen für die Rückzahlung des Darlehensteils sind ebenfalls als Werbungskosten abziehbar.Wer erfolgreich die Meisterprüfung bestanden hat, bekommt in einigen Bundesländern zudem einen Meister-Bonus. (dpa/cr) 

Neue Generation: Nachfolge langfristig planen

Ob es um ein kleines Familienunternehmen oder eine große Firma geht - für den Erfolg ist nicht zuletzt die richtige Führung nötig.

Wer sein Unternehmen an die nächste Generation übergeben möchte, sollte möglichst früh mit der Planung beginnen. Das rät Prof. Birgit Felden in der Zeitschrift „Certo“ (Ausgabe 02/2020) der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG). Sie ist Hochschullehrerin an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.

Felden zufolge dauert es in etwa drei bis fünf Jahre, die Geschäfte zu übergeben. Sie empfiehlt daher, ungefähr ab dem 60. Geburtstag mit dem Planen zu beginnen. Und selbst, wenn alles gut organisiert ist, sei eine gemeinsame Übergangsphase mit dem Nachfolger oder der Nachfolgerin ratsam. Das gebe beiden die Möglichkeit, sich in die neue Rolle einzufinden. Gibt ein Unternehmer oder eine Unternehmerin die Geschäfte in die Hände der nächsten Generation, empfiehlt Felden symbolisch, die Büros oder die Schreibtische zu tauschen. Das gibt allen Beteiligten das Signal, dass die Übergabe vollzogen wurde. (dpa/cr)