Was macht die Heimleitung?

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Was macht die Heimleitung?

Berufsporträt: Wer gern Verantwortung übernimmt und gut organisieren kann, findet in der Heimleitung eine adäquate Herausforderung.

Im Job der Heimleitung ist ein Netzwerk und Organisationstalent gefragt. Probleme werden da schnell zu Herausforderungen. Foto: Adriana/adobe.stock

12.08.2023

Heimleiter sind die Hauptverantwortlichen in Pflegeheimen und Senioreneinrichtungen.

Aufgaben der Heimleitung

Als Hauptverantwortliche organisieren und kontrollieren Heimleiter den Heimablauf, erarbeiten sozialpädagogische Konzepte und sorgen für dessen Umsetzung im Alltag. In ihrem Verantwortungsbereich liegen neben der Finanz- und Personalplanung auch Aufgaben des Rechnungswesens, wie die Einhaltung des Budgets.

Um die Betriebsführung so effizient wie möglich zu gestalten optimieren sie Arbeitsabläufe und die interne Kommunikation, verwalten Dienst- und Belegungspläne. Darüber hinaus fungieren Heimleiter als Ansprechpartner für Behörden, Gemeinden, Presse und Angehörige der Bewohner. Zuständig sind sie ebenso für die Korrespondenz sowie für die Neuaufnahme bzw. Verabschiedung von Bewohnern. In der Öffentlichkeit vertreten sie die Einrichtung. In dieser Position sind sowohl betriebswirtschaftliches Wissen als auch pädagogische Fähigkeiten und Organisationstalent gefragt.

Die tarifliche Bruttogrundvergütung im öffentlichen Dienst kann nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit monatlich 3.304 bis 4.279 Euro betragen.

Wie kann ich Heimleiter werden?

Heimleiter und Heimleiterinnen benötigen eine kaufmännische und pflegerische Ausbildung. In der Regel erfolgt der Zugang hierbei über ein Studium der Pädagogik oder des Gesundheits- und Sozialmanagements.  Die Schulung zum Heimleiter kann zum Beispiel durch eine Fernschule durchgeführt werden. Der Abschluss beinhaltet eine institutsinterne Prüfung.

Wo werden Heimleiter eingesetzt?

Grundsätzlich arbeiten Heimleiterinnen und Heimleiter in Heimen aller Art. So können sie beispielsweise für Senioreneinrichtungen wie Alten- und Pflegeheime oder Einrichtungen des Betreuten Wohnens zuständig sein. Eine Anstellung ist jedoch auch in Wohnheimen für Menschen mit Behinderung, in Übergangswohnheimen oder in den Mutter-Kind-Einrichtungen vorstellbar.
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