Еin passendes Pflegeheim zu finden, ist kein leichtes Unterfangen. Bevor ältere Menschen in ein Seniorenwohnheim oder ein Altenpflegeheim umziehen, sollten sie sich schlaumachen. Was ist mir wichtig, wo kann ich mich wohlfühlen? Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt daher, früh genug mit der Suche anzufangen und die Wunsch-Wohnheime vorab zu besuchen: So könne man eventuell mal in einem Heim etwa bei einem Essen teilnehmen und sich bei den anderen Bewohnern informieren, wie der Umgang untereinander ist, sagt Pflegerechts-Referentin Verena Querling. Ausschlaggebend sind auch die Entfernung zur aktuellen Wohnung und die zur ärztlichen Betreuung bei einer Entscheidung.
Wie gut ist die fachärztliche Versorgung?
Ein wichtiger Anhaltspunkt für eine gute fachärztliche Versorgung ist, wenn es dazu feste Strukturen gibt, so das Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP). Dies können etwa regelmäßige Sprechstunden in der Einrichtung sowie Kooperationsverträge sein. Daher sei es sinnvoll, bei der Einrichtungsleitung nachzufragen, mit welchen Ärztinnen und Ärzten das jeweilige Heim strukturiert zusammenarbeitet. Ebenfalls sollte man danach fragen, wie regelmäßige fachärztliche Besuche organisiert werden.
Erstellen Sie eine Checkliste
Auch eine Checkliste hilft. So kann die Entscheidung leichter fallen, wenn man sich aufschreibt, was einem wichtig ist und die Punkte mit den Wohnheimen vergleicht. Eine detaillierte Checkliste bietet die Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen unter „Bagso.de“ zum Download an.
Auf die Kosten kommt es an
Bevor man sich verbindlich für ein Pflegeheim entscheidet, ist es wichtig, sich im Detail über Leistungen und Kosten zu informieren. Dafür sollte der Eigenanteil der Kosten der Unterbringung ausgewiesen werden. Vielleicht gibt es einen Mustervertrag zum Einsehen.
Grundsätzlich gibt es verschiedenen Einrichtungsarten: Betreutes Wohnen, die Pflegewohngemeinschaft oder auch vollstationäre Pflegeeinrichtungen. Je nach Einrichtungstyp hat dies auch Einfluss auf die Leistungen, wie den Betreuungsumfang sowie die Kosten.
dpa-mag
Zuzahlung und Befreiung
Ähnlich wie bei Medikamenten übernimmt die Krankenkasse bei Hilfsmitteln zwar den Großteil der Kosten, aber in den meisten Fällen wird ein begrenzter Kostenanteil fällig. Hilfsmittel dienen der Genesung und unterstützen den Umgang mit weiteren Medikationen (Inhaliergerät, Insulin-Pen, Kompressionsstrümpfe)
Zuzahlung für Hilfsmittel
Das Prinzip: Man zahlt 10. Prozent der Kosten, allerdings mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Minderjährige sind von der Zuzahlung befreit. Für Hilfsmittel zum Verbrauch gilt: Zu zahlen sind 10 Prozent der Kosten pro Packung, aber maximal 10 Euro für den gesamten Monatsbedarf an solchen Hilfsmitteln. Eine Ausnahme sind Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: Die gibt es im Wert von bis zu 40 Euro monatlich ohne Zuzahlung. Eventuell greift eine Befreiung von der Zuzahlung. Fragen Sie die Krankenkasse.
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Eine Sache der Definition
Experten-Tipp
Rezept, Heilmittelverordnung, Hilfsmittel, Pflegehilfsmittel - wer zum Beispiel den Unterschied zwischen Hilfsmitteln und Pflegehilfsmittel nicht kennt, wird im Gespräch mit der Kranken- oder Pflegekasse schnell missverstanden. Hier die Unterschiede: Hilfsmittel gleichen eine Behinderung aus, beugen dieser vor oder tragen zum Behandlungserfolg bei. Sie müssen von einem Arzt per Rezept verordnet werden. Beispiele sind Hörgeräte, Prothesen, Kompressionsstrümpfe oder Rollstühle, aber auch ärztlich verordnete Inkontinenzeinlagen.
Pflegehilfsmittel erleichtern oder ermöglichen die häusliche Pflege. Ein Rezept ist nicht notwendig, dafür aber ein anerkannter Pflegegrad und ein Antrag bei der Pflegekasse. Beispiele sind Bade- und Toilettenhilfen, Lifter und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
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