Sperrnotruf nach Verlust

Pflegeratgeber - In guten Händen

Sperrnotruf nach Verlust

Sprach- und Hörgeschädigte

Bankkarte verloren? Um die Sperrung zu veranlassen, kann man die Sperr-App nutzen. Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

12.04.2022

Nach dem Verlust der Kreditkarte oder Girocard muss es oft schnell gehen. Betroffene können den Sperrnotruf 116 116 wählen. Was aber tun Sprach- oder Hörgeschädigte in einem solchen Fall?

Sie können ihre Zahlungskarten zum Beispiel per Fax sperren lassen, teilt das Internetportal www.kartensicherheit.de mit. Die Faxnummer ist dabei identisch mit der Telefonnummer 116 116. Entsprechende Vorlagen zum Durchfaxen stellt das Internetportal kostenfrei auf seiner Webseite zur Verfügung. Betroffene können alternativ die Sperr-App 116 116 für das Smartphone (Android/iOS) nutzen. Nach Angaben von kartensicherheit.de können Zahlungskarten dort sicher gespeichert und direkt in der App gesperrt werden, sofern das teilnehmende Finanzinstitut der App den Zugang gewährt.

Viele Banken bieten die Möglichkeit der Kartensperrung via Online- oder Mobile-Banking, etwa in der eigenen Smartphone-App. dpa