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Pflegeratgeber In guten Händen

Gespräche trotz Demenz

Pflege im Alltag: Mit diesen Tipps klappt die Konversation besser.

12.04.2025
Christoph Soeder/dpa
Christoph Soeder/dpa

Dreimal innerhalb von 10 Minuten die Frage Was gibt es heute zu essen?“: Angehörige empfinden Gespräche mit demenzkranken Menschen mitunter als sehr mühsam. Dabei ist es wichtig, in Kontakt zu bleiben nimmt das Schweigen Überhand, kann das die erkrankte Person in die soziale Isolation führen.

Kommunizieren Sie auf Augenhöhe

Wer mitten im Satz unterbrochen oder von oben herab korrigiert wird, fühlt sich nicht ernst genommen. Das gilt auch und genau so für Menschen, die an Demenz erkrankt sind. Angehörige sollten sie daher als gleichwertige Gesprächspartner anerkennen. Signalisieren können sie das durch einen ruhigen - Tonfall, Blickkontakt und dadurch, dass sie ihr Gegenüber ausreden lassen - auch wenn - das länger dauert.

Unternehmen aus der Region

Menschen mit Demenz können langen, verschachtelten I Sätzen nur schwer folgen: Wer nach dem Grundsatz „Eine Information pro Satz“ vorgeht, kommuniziert klarer - und macht es seinem Gegenüber damit leichter.

Auch Fragen sollten möglichst einfach gestellt sein. Das klappt, indem man Antwortmöglichkeiten mitliefert, à la „Möchtest du Orangensaft oder Apfelsaft trinken?“. Ja oder Nein - Fragen sind auch willkommen. Wichtige Informationen wiederholen Angehörige am besten mehrmals und nutzen dafür immer den gleichen Wortlaut.

Es gibt auch andere Wege, um mit der erkrankten Person in Verbindung zu bleiben. Gemeinsam die Lieblingsmusik hören, alte Fotos anschauen, in der Sonne sitzen, eine Umarmung: So können auch ohne Worte Momente der Nähe und Verbindung entstehen.
dpa-mag


Leben in der Wohngruppe

In die WG statt ins Heim: Pflegebedürftige, die sich für das Leben in einer Wohngemeinschaft entscheiden, haben unter bestimmten Voraussetzungen auf den sogenannten Wohngruppenzuschlag.

Pflege-WGs gelten nämlich als sogenannte ambulant betreute Wohngruppen. Und die werden von der Pflegeversicherung besonders gefördert, wie das Bundesgesundheitsministerium online schreibt. Schließlich zahlt diese Wohnform darauf ein, dass Pflegebedürftige möglichst lange selbstständig wohnen können.

Hier kommt der Wohngruppenzuschlag ins Spiel.

Es sind 224 Euro im Monat

Seit 2025 beträgt der Wohngruppenzuschlag 224 Euro im Monat. Ob die Person, die ihn beantragt, Pflegegrad 1 oder 5 hat, macht für die Höhe keinen Unterschied. Es muss aber ein Pflegegrad vorliegen. Das Geld ist zweckgebunden: Es dient der Bezahlung der sogenannten Präsenzkraft, die von den Bewohnerinnen und Bewohner einer Pflege-WG beauftragt wird. Diese Person ist nicht für die Pflege zuständig, sondern unterstützt die WG bei der Führung des Haushalts und bei organisatorischen Aufgaben. Der Wohngruppenzuschlag wird bei der zuständigen Pflegekasse beantragt.
dpa