Nach Jahren der Pflege zu Hause ist klar: Es geht so einfach nicht mehr, der oder die Liebste ist im Pflegeheim besser aufgehoben. Eine schmerzvolle Veränderung für die Partnerschaft - meist auch finanziell. Denn der Eigenanteil für einen Pflegeheimplatz, der im Monat durchaus bei 2800 Euro und mehr liegen kann, ist längst nicht mit jeder Rente und Ersparnissen zu stemmen. Dann muss sich unter Umständen der Partner oder die Partnerin an den Kosten beteiligen. Dabei sind für ihn oder sie finanziell empfindliche Einschränkungen durchaus möglich, wie die Zeitschrift„Finanztest“ schreibt (Ausgabe 6/2024). Denn bei Ehegatten und Lebensgefährten gelten andere Regeln als bei Kindern, die erst ab einem Jahreseinkommen von 100 000 Euro zur Finanzierung der Heimkosten zur Kasse gebeten werden.
Reicht das Geld nicht, dann sollte der Partner, der im Heim lebt, einen Antrag auf Sozialhilfe stellen. „Finanztest“ rät, das zu tun, sobald absehbar ist, dass das Vermögen auf 10 000 Euro pro Person, zusammengerechnet 20 000 Euro als Paar, abschmilzt. Das Sozialamt prüft dann auch die Einkünfte des Partners, das Paar einkommen ist also die Berechnungsgrundlage.
Wer zu Hause wohnen bleibt, soll aber nicht selbst zum Sozialfall werden, ihm oder ihr muss also eine gewisse Geldsumme zum Leben verbleiben. Das ist der sogenannte Garantiebetrag, der berechnet wird. dpa-mag
Barrierefrei mit Unterstützung
Zuschuss Für Umbaumaßnahmen gibt es bis 4000 Euro.
Die Pflegeversicherung fördert bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000 Euro pro wohnumfeld verbessernde Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der Person zu fördern.
Die Zuwendung zur Wohnraumanpassung bekommt man nur mit einem anerkannten Pflegegrad, egal, welcher das ist: Der Zuschuss beträgt immer 4.000 Euro. Die Zusage erfolgt pro Maßnahme und pro Person. Das bedeutet konkret: Eine Maßnahme umfasst alle Maßnahmen, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und dem Gesundheitszustand entsprechen. Wenn sich der Zustand deutlich verändert und neue Umbauten notwendig macht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen. Pro Person bedeutet: Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können sie den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. So sind für ein Ehepaar bis zu 8.000 Euro und in einer WG sogar bis zu 16.000 Euro Zuschuss möglich. pflege.de