Auch bei Hilfsmitteln zahlt man ähnlich wie bei Medikamente - 10 Prozent der Kosten, allerdings mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Hilfsmittel. Minderjährige sind von der Zuzahlung befreit. Sind Sie gesetzlich krankenversichert, kommt eventuell eine Befreiung von der Zuzahlung in Frage, wenn Ihre persönliche Belastungsgrenze überschritten wird. Reden Sie mit Ihrer Krankenkasse darüber. pflege.de
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Pflegeratgeber in guten Händen
Zuzahlung und Befreiung

Zuzahlung oder Befreiung - es kommt drauf an. Foto: Balzer/stock.adobe.com
13.05.2024