Pflegegeld und Co

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Pflegegeld und Co

Reform Pflegegeld erhöht sich, aber auch die Beiträge zur Pflegeversicherung.

Das Pflegegeld wird um 5 Prozent erhöht. Es ist die erste Erhöhung seit 2017. Foto:Peter Maszlen/stock.adobe.com

11.02.2024

Im Mai diesen Jahres wurde nach vielen Kompromissen und Einbußen das Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Für die Ausgaben wurden dafür bereits im Juli 23 die Beiträge zur Pflegeversicherung erhöht. Die enthaltenen Änderungen und Leistungserhöhungen treten zum Teil zu Beginn des neuen Jahres in Kraft, zum Teil erst Mitte 2024.

Hier die wichtigsten Neuigkeiten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen und Pflegepersonen:
• Das Pflegegeld ist zum 1. 1. um 5 Prozent erhöht worden.
• Auch die Erhöhung der Pflegesachleistungen um ebenfalls 5 Prozent trat in Kraft. Eine weitere Erhöhung um 4,5 Prozent ist für Mitte 24 vorgesehen.
• Für die Verhinderungspflege (VHP) und Kurzzeitpflege (KZP) wird ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget (Gemeinsamer Jahresbetrag) in zwei Phasen eingeführt.
• Abschaffung der Vorpflegezeit von sechs Monaten für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege
• Bei tageweiser Nutzung der VHP sind 8 Wochen möglich.
• Für nahe Verwandte erhöht sich das Budget für den Verhinderungspflege-Stundenlohn.
• Das Pflegeunterstützungsgeld gilt ab 2024 pro Kalenderjahr für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person.
• Verbesserung der Begutachtungsrichtlinien
• Die Zuschläge für Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen werden erhöht.
• Neue Informations- und Transparenzregelungen.

Im Rahmen der Pflegereform 2024 wurde der Beitragssatz zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozentpunkte angehoben. Für Eltern, die noch einen Erziehungsaufwand haben, soll über eine abgestufte Beitragsregelung diskutiert werden.
pflege.de

Pflegegeld ab 2024

Pflegegrad 1
0 Euro

Pflegegrad 2
316 Euro auf 332 Euro

Pflegegrad 3
545 Euro auf 573 Euro

Pflegegrad 4
728 Euro auf 765 Euro

Pflegegrad 5
901 Euro auf 947 Euro


Charcot-Fuß bei Diabetes

Wer Diabetes hat, sollte nicht nur seine Blutzuckerwerte im Blick haben, sondern auch die Füße. Das gilt vor allem für Diabetikerinnen und Diabetiker, die bereits Nervenschäden eine Polyneuropathie - entwickelt haben. Sie sollten ihre Füße jeden Tag untersuchen: Sind sie geschwollen, gerötet oder warm? Hat sich die Haut verändert, sind da Druckstellen oder Blasen?

Dazu rät der Verband der Diabetes-Beratungs- und Schulungsberufe in Deutschland (VDBD). Dieser Check ist wichtig, um einem Charcot-Fuß auf die Spur zu kommen. Dabei handelt es sich um eine Form des Diabetischen Fußsyndroms (DFS). Wer davon betroffen ist, spürt selbst Knochenbrüche nicht, weil die Nerven starke Schäden genommen haben.
dpa

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