Diabetes an kalten Tagen

Pflegeratgeber In guten Händen

Diabetes an kalten Tagen

Experten-Tipp Was bei der Medizin zu beachten ist.

Lebenswichtig für Diabetiker: Insulin ist temperaturempfindlich und sollte im Winter nah am Körper getragen werden. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa-mag

14.01.2024

Wer an frostigen Tagen draußen ist und Insulin dabei hat, sollte es nah am Körper verstauen. Zum Beispiel in der Jackeninnentasche oder in einer Bauchtasche unter dem Pullover. Dazu rät die Zeitschrift „Diabetes Ratgeber“ (Ausgabe 1/2024). Auch eine Insulinpumpe mit Schlauch gehört unter die warme Kleidung. Bei einer Patch-Pumpe müssen Betroffene keine Sorge haben: Weil sie direkt auf der Haut klebt, ist das Insulin ohnehin gut vor Kälte geschützt.

Insulin verändert sich

Guter Kälteschutz ist so wichtig, weil Insulin temperaturempfindlich ist. Friert es ein, wirkt das Hormon möglicherweise nicht mehr richtig. Daher sollten Diabetikerinnen und Diabetiker auch kein Insulin mehr benutzen, das bereits gefroren war.

Und wer länger im Kalten unterwegs ist, etwa auf einer Wanderung, und Insulin-Vorräte dabei hat? Sie sind dem „Diabetes Ratgeber“ zufolge gut in einer Stahl-Thermoskanne mit breitem Ausguss aufgehoben und dürfen so auch in den Rucksack. Ehe die Pen-Patronen oder Ampullen in die Flasche wandern, werden sie am besten in ein Tuch eingewickelt oder in einen Waschlappen gesteckt.

Auch anderes Zubehör sollte nicht auskühlen

Übrigens: Auch Teststreifen oder Messgerät sollten Diabetikerinnen und Diabetiker gut vor Kälte schützen und am besten nah am Körper tragen. Tun sie das nicht, brauchen die Utensilien zu lange zum Aufwärmen, bis sie benutzt werden können - Zeit, die in Notfall-Situationen fehlt. Gut zu wissen: Nicht angebrochenes Insulin lagert am besten bei einer Temperatur zwischen zwei und acht Grad im Kühlschrank. Das Medikament sollte aber nicht direkt an der Rückwand liegen - auch dort kann es gefrieren, berichtet der „Diabetes Ratgeber“. dpa-mag


Was tun bei Ablehnung?

Recht in der Pflege

Der Pflegegrad bestimmt, in welcher Höhe jemandem Pflegegeld zusteht. Doch was, wenn die Pflegekasse im Bescheid einen Pflegegrad ablehnt oder einen niedrigeren festsetzt als erhofft? Dann können Versicherte Widerspruch einlegen.

Ein Monat Zeit

Ab der Zustellung des Bescheides läuft eine Frist von einem Monat, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer nicht mehr weiß, wann genau der Bescheid in der Post lag, nimmt dessen Datum als Grundlage.

Innerhalb des einen Monats muss der Widerspruch bei der Pflegekasse eingegangen sein. Um das sicherzustellen und um im Streitfall einen Nachweis zu haben - sollte der Widerspruch persönlich bei der Pflegekasse abgegeben werden und der Eingang bestätigt sein. Auch wer ihn per Einschreiben verschickt, geht auf Nummer sicher.

Versicherte können Begründung nachreichen

Es reicht aus, der Pflegekasse erst mal nur mitzuteilen, dass man Widerspruch gegen die Entscheidung einlegt. Die genaue Begründung kann man nachreichen. Dafür sollte der Bescheid der Pflegekasse und das Gutachten des Medizinischen Dienstes genau geprüft und konkrete Argumente dagegen gefunden werden. Bei der Ausarbeitung unterstützen auch Pflegeberatungen. Lehnt die Pflegekasse den Pflegegrad erneut ab, ist die Klage beim Sozialgericht möglich. dpa