Kur oder Reha beantragen: Auszeit für pflegende Angehörige

Pflegeratgeber: In guten Händen

Kur oder Reha beantragen: Auszeit für pflegende Angehörige

Der Antrag auf eine Reha erfolgt bei der Krankenkasse oder der Rentenversicherung. Bei Ablehnung in Widerspruch gehen.

Auch die Pflege von Angehörigen bedarf einer Auszeit. Foto: adobe.stock

13.11.2023

Wenn Sie eine Kur bzw. eine medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistung beantragen möchten, sollten Sie folgende drei Schritte berücksichtigen:

• Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt. 
• Kommt eine Kur oder eine Reha für pflegende Angehörige für Sie in Frage?
• Kann er Ihren Bedarf medizinisch begründen? Füllen Sie – evtl. gemeinsam mit Ihrem Hausarzt – das Antragsformular aus und reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein.

Das Formular können Sie z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos herunterladen. Ihr Kurantrag wird durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK), den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft und idealerweise bewilligt.

Bei Ablehnung in Widerspruch gehen

Am sichersten ist es, wenn Sie einen Antrag zunächst bei Ihrer Krankenkasse stellen. Sollte sie nicht zuständig sein, wird sie Ihren Antrag weiterreichen, z. B. an Ihren Rentenversicherungsträger.

Falls Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Das sollten Sie am besten gemeinsam mit Ihrem Arzt tun und in jedem Fall versuchen.

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Kur oder Reha?

Vorsorge

Unter einer Kur werden ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen verstanden. Mit einer Kur soll Erkrankungen vorgebeugt werden. Eine Rehabilitation soll dagegen die Gesundheit wiederherstellen. Pflegende Angehörige leiden teils unter gesundheitlichen Problemen: Chronische Erschöpfung, Schlafstörungen, depressive Verstimmungen oder auch auch körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen gehören dazu. Eine Reha oder Kur gilt als Entlastungsangebot in der Pflege.

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