Über 80 Prozent der rund vier Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland werden zu Hause versorgt oft von Angehörigen. Das zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
Wollen die Angehörigen verreisen, muss viel geplant werden. Wer übernimmt die Pflege? Und: Gibt es eine Chance auf eine kurzfristige Lösung, wenn man in den Sommerferien noch spontan wegfahren möchte?
Zwei Möglichkeiten kommen in Frage, wenn man Urlaub von der Pflege nehmen will, erklärt Daniela Sulmann vom Zentrum für Qualität in der Pflege (ZQP): die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Die erste Frage bei der Auswahl sollte laut der Expertin sein: ,,Was möchte die pflegebedürftige Person?"
Pflegekasse übernimmt Kosten
Bei der Verhinderungspflege springen ambulante Pflegedienste, Ehrenamtler, Nachbarn oder andere Angehörige ein. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten ab Pflegegrad 2 bis zu sechs Wochen und einer Höhe von 1612 Euro pro Jahr.
Dieser Betrag gilt allerdings nur, wenn die Ersatz-Pflegenden nicht in einem Haushalt mit dem Pflegebedürftigen leben oder nah verwandt oder verschwägert sind. Springen Enkel oder Geschwister ein, gibt es weniger Geld.
Auch die Kosten für die stationäre Kurzzeitpflege werden ab Pflegegrad 2 für bis zu acht Wochen und 1774 Euro im Jahr übernommen. Die Einrichtung muss dafür von der Pflegekasse anerkannt sein.
Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sind kombinierbar. Zudem können nicht ausgenutzte Mittel der Verhinderungspflege für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Andersrum ist das teilweise möglich.
Madeleine Viol vom Sozialverband VdK rät, die entstehenden Kosten vor der Urlaubsplanung genau durchzurechnen. So müssten Unterkunft und Verpflegung in Einrichtungen der Kurzzeitpflege etwa von der pflegebedürftigen Person selbst gezahlt werden.
Beachten sollten Angehörige auch: Der Zuschuss der Pflegekasse bemisst sich nicht am Pflegegrad. Mit einem höheren Pflegegrad wird es in Kurzzeitpflegeeinrichtungen oder bei ambulanter Pflege aber teurer.
Das bedeutet: „Je höher der Pflegegrad ist, desto weniger Tage kann ich mir entweder leisten oder umso mehr muss ich dazubezahlen", so Viol.
Möglichst früh planen
Vor allem aber sollte die Ersatzpflege rechtzeitig organisiert werden. Denn: Einen Rechtsanspruch auf einen freien Kurzzeitpflegeplatz während einer geplanten Reise gibt es nicht. Gleiches gilt für ambulante Pflegedienste, die zu Hause einspringen.
,,Wenn ich einen Kurzzeitpflegeplatz suche, dann sollte ich spätestens drei Monate vorher anfangen", rät Catharina Hansen, Referentin für den Pflegemarkt bei der Verbraucherzentrale NRW. Wer einen Pflegedienst engagieren möchte, muss mit einem ähnlichen Zeitrahmen rechnen besonders in der Hauptreisezeit: ,,Wenn ich im August spontan wegfahren will, dann ist es natürlich viel schwieriger als im November", so Hansen.
Freie Kurzzeitpflegeplätze und ambulante Pflegedienste kann man über Webportale suchen, wie etwa dem Pflegenavigator der AOK oder dem Pflegelotsen der Ersatzkassen. Für Nordrhein-Westfalen gibt es zudem eine Heimfinder-App der Landesregierung, die auch freie Plätze für eine Kurzzeitpflege anzeigt. Gerade wer kurzfristig ein Pflegeangebot für die Urlaubszeit finden möchte, sollte aber Geduld mitbringen und einen vollen Handyakku. „Da muss man sich oftmals lange durchtelefonieren, um einen Platz für die Kurzzeitpflege zu finden", sagt Daniela Sulmann.
Kostenlose Pflegeberatung nutzen
Angehörige können zudem den Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung für pflegebedürftige Versicherte nutzen, um Ersatzpflege für die Urlaubszeit zu finden.
In Frage kommen hier Pflegestützpunkte und Pflegeberatungsstellen. ,,Die kennen auch die Angebote vor Ort am allerbesten", sagt Catharina Hansen. ,,Und wenn ich kurzfristig etwas suche, haben sie häufig eine Idee, wo ich noch anrufen kann."
Kostenlose Beratungsstellen in der eigenen Region lassen sich etwa über eine bundesweite Online-Datenbank des ZQP suchen. dpa