Wer einen Schwerbehindertenausweis hat, hat Zugang zu bestimmten Nachteilsausgleichen. Anspruch auf das Dokument hat man mit einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50. Der Ausweis muss aber in aller Regel nach einigen Jahren neu ausgestellt werden. Das gilt laut einem Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg auch dann, wenn der GdB unbefristet festgestellt wurde (Az.: L 8 SB 2527/21). Auf diese Entscheidung weist das Rechtsportal ,,anwaltauskunft.de " hin.
Hintergrund der Befristung ist laut Gericht, dass so künftige Veränderungen des Gesundheitszustandes berücksichtigt werden können. dpa