Wenn Sie eine Kur bzw. eine medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsleistung beantragen möchten, sollten Sie folgende drei Schritte berücksichtigen:
• Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt.
• Kommt eine Kur oder eine Reha für pflegende Angehörige für Sie in Frage?
• Kann er Ihren Bedarf medizinisch begründen?
Füllen Sie evtl. gemeinsam mit Ihrem Hausarzt - das Antragsformular aus und reichen Sie es bei Ihrer Krankenkasse ein.
Antrag online verfügbar
Das Formular können Sie z. B. bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos herunterladen. Ihr Kurantrag wird durch den Medizinischen Dienst (MD, ehemals MDK), den Vertrags- oder Amtsarzt geprüft und idealerweise bewilligt.
Am sichersten ist es, wenn Sie einen Antrag zunächst bei Ihrer Krankenkasse stellen.
Sollte sie nicht zuständig sein, wird sie Ihren Antrag weiterreichen, z. B. an Ihren Rentenversicherungsträger.
Widerspruch lohnt sich
Falls Ihr Antrag auf eine Reha-Maßnahme oder Kur abgelehnt wird, können Sie fristgemäß Widerspruch einlegen. Das sollten Sie gemeinsam mit Ihrem Arzt bzw. der Ärztin tun und nicht unversucht lassen. pflege.de
Digitale Pflegeanwendungen (DIPA) was steckt dahinter?
Bei digitalen Pflegeanwendungen handelt es sich um Apps oder Programme, die pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit unterstützen, ihre Fähigkeiten fördern und auch die Pflege und Betreuung durch Angehörige erleichtern sollen. Pflegebedürftige können DiPAS auf mobilen Endgeräten oder als browserbasierte Webanwendung nutzen, um beispielsweise den eigenen Gesundheitszustand durch Übungen zu stabilisieren oder zu verbessern (z.B. Sturzrisikoprävention oder personalisierte Gedächtnis-spiele für Menschen mit Demenz).
DIPAs können auch die Kommunikation mit Angehörigen und Pflegefachkräften verbessern.
Die digitalen Pflegeanwendungen werden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) geprüft und zugelassen.
Diese Aufnahme ist die Voraussetzung dafür, dass die Pflegekassen die Nutzung eines Angebots bezuschussen dürfen. Seit Dezember 2022 können Anbieter die Zulassung ihrer Produkte beantragen. Diese werden dann im DiPa Verzeichnis veröffentlicht. Allerdings wurde bislang laut Barmer.de noch keine DiPA zugelassen.
Im Digitale-Versorgungs- und-Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG) wurde bereits festgelegt, dass Pflegekassen monatlich bis zu 50 Euro für eine digitale Pflegeanwendung übernehmen. Dies gilt unabhängig vom Pflegegrad eines Pflegebedürftigen.
Nutzer von DIPA müssen zunächst in Vorleistung gehen und sich die Kosten von ihrer Kasse erstatten lassen. pm
Vorsorge: Kur oder Reha?
Unter einer Kur werden ambulante oder stationäre Vorsorgeleistungen verstanden. Mit einer Kur soll also Erkrankungen vorgebeugt werden. Eine Rehabilitation soll dagegen die Gesundheit wiederherstellen.
Pflegende Angehörige leiden oft unter gesundheitlichen Problemen wie chronischer Erschöpfung, Schlafstörungen oder auch auch körperliche Beschwerden wie Rückenschmerzen.
Eine Reha- bzw. Kurmaßnahme kann als Entlastungsangebot für pflegende Angehörige geltend gemacht werden. pflege.de