Seit dem 1. Juli zahlen viele Beschäftigte höhere Beiträge bei der Pflegeversicherung. Grund ist die Pflegereform, die die gestiegenen Kosten in der Branche abfedern und die Finanzierung fairer gestalten soll. Denn nicht bei allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird mehr vom Lohn einbehalten. Vor allem kinderlose Beschäftigte müssen mehr leisten, während Familien mit jüngeren Kindern entlastet werden.
Wie macht sich das konkret bemerkbar?
Für kinderlose Beschäftigte steigt der Arbeitnehmeranteil bei der Pflegeversicherung von derzeit 1,875 Prozent auf 2,3 Prozent des Bruttoeinkommens an. Bei einem monatlichen Bruttogehalt von 3000 Euro werden demnach statt der bisherigen 56,25 Euro dann 69 Euro vom Arbeitgeber einbehalten und abgeführt. „Eine Mutter mit zwei Kindern unter 25 Jahren wird hingegen entlastet“, sagt Jan Scharpenberg von finanztip.de. Denn bei ihr sinkt der Arbeitnehmeranteil ab dem 1. Juli von 1,525 auf 1,45 Prozent. Sie muss dann statt 45,75 Euro nur noch 43,50 Euro Monatsbeitrag zur Pflegeversicherung leisten. Übrigens: Die Entlastung gilt je für beide Elternteile. dpa-mag