Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz: Pflegereförmchen - was ist neu?

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Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz: Pflegereförmchen - was ist neu?

Höhere Beiträge zur Pflegeversicherung und Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen

Der große Umbruch in der Pflege lässt weiter auf sich warten. Foto: Adobe.stock

15.05.2023

Anfang April ist der Entwurf zum Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz, kurz PUEG, vom Bundeskabinett beschlossen worden. Bevor das Gesetz in Kraft tritt, wird noch der Bundestag darüber abstimmen und im Juni 23 der Bundesrat. Der Entwurf sieht höhere Leistungen für die häusliche und stationäre Pflege vor. 

Wichtige Neuerungen kassiert das Bundeskabinett

Einige geplante Neuerungen wurden bereits vom Kabinett gestrichen; darunter auch das Entlastungsbudget für pflegende Angehörige, das eine einfachere Beantragung von Pflegeleistungen bedeutet hätte. Zur Finanzierung der Pflegereform werden höhere Beiträge zur Pflegeversicherung ab Juli 2023 notwendig.

Erhöhung von Pflegegeld und Sachleistungen um 5 Prozent

Um die Pflege zuhause zu stärken, ist eine Erhöhung von Pflegegeld und Pflegesachleistungen um je 5 Prozent geplant. Zum 1. Januar 2024 soll es diese Erhöhung geben.
Außerdem sollen alle Geld- und Sachleistungen zukünftig dynamisiert werden. Das heißt, Erhöhungen werden regelmäßig an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Pflegeunterstützungsgeld gibt es künftig jährlich

Bisher durfte das Pflegeunterstützungsgeld pro Pflegebedürftigem nur einmal abgerufen werden. Zum 1. Januar 2024 sollen berufstätige Pflegepersonen in akuten einmal pro Pflegesituationen Jahr Gebrauch vom Pflegeunterstützungsgeld machen dürfen, mit dem sie sich bis zu 10 Tage von der Arbeit freistellen lassen können. In dieser Zeit übernimmt die Pflegeversicherung die Lohnzahlung.

Finanzielle Unterstützung für stationäre Pflege

Je länger ein Bewohner im Pflegeheim wohnt, desto höher sind die Leistungszuschläge von der Pflegeversicherung. Die Pflegereform sieht vor, diese gestaffelten Zuschläge zum 1. Januar 2024  je nach Dauer zwischen 5 und 10 Prozent zu erhöhen. Vor dem Hintergrund steigender Kosten sollen Pflegebedürftige damit finanziell entlastet werden.
pflege.de


Umbau barrierefrei

Handwerkerkosten können alle Steuerpflichtigen Deutschland, unabhängig von der Pflege, steuerlich geltend machen. Zwanzig Prozent der Kosten können auf die Einkommensteuer angerechnet werden, aber maximal 1.200 Euro. Gilt der Umbau aber als wohnumfeldverbessernde Maßnahme, wird barrierefrei gestaltet und geschieht im Zusammenhang mit der Pflege, können bis zu 4.000 Euro bei der Pflegekasse beantragt werden. Es empfiehlt sich ein Gespräch mit der Pflegeberaterin.
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