Mehr Geld für die Pflege

Pflegeratgeber

Mehr Geld für die Pflege

Was unter anderem 2022 neu ist

© Bencemor/shutterstock.com

01.01.1970

Fünf Prozent mehr gibt es zum Beispiel bei der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2). Die Leistung ist gedacht für Unterstützung bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder häuslicher Versorgung durch einen Pflegedienst. Auch für die Kurzzeitpflege wurde der Leistungsbetrag ab dem 1. Januar 2022 um zehn Prozent angehoben. Er liegt nun bei 1774 Euro.

Und wer stationär gepflegt wird, also im Pflegeheim lebt, wird ab 2022 beim Eigenanteilentlastet. Die Pflegeversicherung zahlt einen höheren Zuschuss zu den Pflege- und Ausbildungskosten. Der Zuschuss steigt mit der Dauer der Pflege an, von fünf Prozent im ersten Jahr auf 70 Prozent ab dem vierten Jahr.

Neu: Pflegebedürftige Menschen im Krankenhaus haben ab 2022 einen Anspruch auf Übergangspflege in der Klinik, wenn die Versorgung nicht anders sichergestellt werden kann. Das gilt für maximal zehn Tage. (verbraucherzentrale-bremen)