Außerdem sollten Autofahrer manuell das Abblendlicht einschalten. Tagfahrlicht allein reicht bei Nebel nicht aus, die Lichtautomatik vieler Fahrzeuge schaltet Abblendlicht nur bei Dunkelheit zu. Für die Nutzung der Nebelschlussleuchte gelten strenge Vorgaben: Sie darf inner- wie außerorts nur bei Sichtweiten unter 50 Metern benutzt werden. Bei diesen Sichtweiten darf dann laut Gesetzgeber auch nur maximal 50 Kilometer in der Stunde (km/h) gefahren werden. Wird die Sicht besser, muss die Nebelschlussleuchte wieder ausgeschaltet werden. Im Gegensatz dazu dürfen Nebelscheinwerfer immer dann eingeschaltet werden, wenn die Sichtweite erheblich reduziert ist. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man aber auch hier die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.
Tiefstehende Sonne
Um auch bei tiefstehender Sonne gut zu sehen, sollten die Frontscheibe sauber gehalten, die Scheibenwischer funktionstüchtig und das Wischwasser immer aufgefüllt sein.
Eine Sonnenbrille sollte immer griffbereit sein. Auch bei potenzieller Blendung gilt: Abstand halten, vorausschauend und mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Mit eingeschaltetem Abblend- oder Tagfahrlicht erhöht sich zudem die eigene Sichtbarkeit.
Vorsicht Wildwechsel
Im Herbst müssen Autofahrer in den Morgen- und Abendstunden mit häufigerem Wildwechsel rechnen. Die größte Gefahr dabei droht an unübersichtlichen Wald- und Feldrändern in der Dämmerung und bei Dunkelheit. Hier gilt: Fuß vom Gas, ausreichend Abstand zum Vordermann halten und den Fahrbahnrand beobachten.
Befindet sich ein Tier bereits auf der Fahrbahn oder am Fahrbahnrand, sollten Autofahrer bremsen, das Fernlicht ausschalten und durch Hupen versuchen, das Wild zu vertreiben. Quert ein Reh oder Wildschwein die Fahrbahn, immer auch mit weiteren Tieren rechnen.
Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, ist es am sichersten so stark wie möglich zu bremsen und das Fahrzeug kontrolliert zum Stillstand zu bringen. (adac)