Apothekerliche Begleitung nötig

Tag der Apotheke

Apothekerliche Begleitung nötig

Ein Viertel der Erwachsenen nimmt dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel

25 Prozent der Erwachsenen brauchten dauerhaft drei oder mehr Medikamente aus der Apotheke. Foto: shutterstock

08.06.2021

Ein Viertel der Erwachsenen in Deutschland braucht dauerhaft drei oder mehr Arzneimittel. Werden längerfristig mehrere Präparate benötigt, spricht man von Polymedikation. „Bei Polymedikation ist der individuelle Rat der Apothekerin oder des Apothekers besonders wichtig. Denn mit der Zahl der Medikamente steigt auch das Risiko unerwünschter Wirkungen“, sagt Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Das Meinungsforschungsinstitut Forsa befragte im März 2021 im Auftrag der ABDA telefonisch rund 12.000 Bürger*innen ab 18 Jahren. Mehr als die Hälfte (54 Prozent) gab an, mindestens seit mehreren Wochen verschreibungspflichtige oder rezeptfreie Arzneimittel einzunehmen. 25 Prozent der Befragten brauchten dauerhaft drei oder mehr Medikamente.

Der Löwenanteil entfällt auf rezeptpflichtige Arzneimittel: Durchschnittlich 74 Prozent der Befragten aller Altersgruppen nahmen ausschließlich rezeptpflichtige Arzneimittel ein. Bei acht von zehn Patient*innen mit Polymedikation wurden gleichzeitige mehrere Krankheiten therapiert.

Der Anteil der Patient*innen, die eine Polymedikation brauchen, steigt mit dem Alter an: In der Altersgruppe bis 30 Jahren brauchten nur vier Prozent, in der Altersgruppe 70 plus 55 Prozent eine Polymedikation. 25 Prozent der Patient*innen ab 70 Jahren brauchten sogar fünf oder mehr Arzneimittel. Overwiening: „Mit dem Alter steigt nicht nur die Zahl der Arzneimittel und damit der möglichen Wechselwirkungen. Auch altersbedingte Veränderungen, wie zum Beispiel eingeschränkte Nierenfunktion, nachlassende Feinmotorik oder Sehkraft, aber auch kognitive Fähigkeiten können sich negativ auf die Arzneimitteltherapie auswirken. Umso wichtiger wird dann die enge Begleitung der Patientinnen und Patienten durch gezielte pharmazeutische Dienstleistungen.“ (abda)

E-Rezept einlösen

Für die Einlösung des E-Rezeptes wird es zwei Wege geben. 1. Der Patient kann sich das Rezept direkt vom behandelnden Arzt als 2D-Code auf sein Smartphone übermitteln lassen. Dieses kann er dann digital via App entweder direkt einer Apotheke seiner Wahl zuweisen, so dass das Medikament dort vorab bereitgestellt werden kann. Oder er zeigt den 2D-Code seines E-Rezepts auf dem Smartphone direkt vor Ort in der Apotheke vor, wo der Code eingescannt und bearbeitet werden kann. 2.Patienten ohne Smartphone können sich das Rezept vom behandelnden Arzt ausdrucken lassen. Das enthält dann nicht mehr die Verordnung samt Arztunterschrift, sondern „nur“ den QR-Code, mit dem die Apotheke auf die digitale Verordnung zugreifen kann (Quellen: läk bw/aponet)

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