Unfall- was nun?

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Unfall - was nun?

Hat es gekracht, sind Beteiligte gut beraten, die eigene Versicherung zu informieren sowie bei Unstimmigkeiten einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Foto:shutterstock.com

27.01.2020

Ein Auffahrunfall auf der Straße ist schnell passiert. Danach stellen sich viele Fragen - zum Beispiel die nach der Polizei. „Die Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn der Unfallhergang strittig ist oder der Verdacht einer Straftat besteht oder ein Beteiligter oder Geschädigter zu ermitteln ist“, sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Neuss.Es geht auch ohne PolizeiScheint der Unfallgegner etwa alkoholisiert, sollte die 110 gerufen werden. Sei ein Beteiligter verletzt, müsse zudem zuerst die 112 gewählt werden, so Rechtsanwalt Tobias Goldkamp. Bei einem unstrittigen Unfallhergang hingegen können die Beteiligten ohne polizeiliche Hilfe alles Erforderliche selbst regeln.„Beide Unfallgegner sollten in diesem Fall ihre Kontaktdaten inklusive Versicherungsnummer austauschen“, sagt Gerrit Reichel vom ACV (Automobil-Club Verkehr). „Hier sollte das Prinzip der gleichen Informationen gelten, dass also alle Beteiligten immer auf dem gleichen Wissensstand sind.“ Dies trage auch dazu bei, Spannungen mit dem Unfallgegner zu vermeiden.Eigene Versicherung immer umgehend informierenUnterschieden wird bei Unfällen grundsätzlich zwischen einem Vollkasko- und einem Haftpflichtschaden. „Bei einem Vollkaskoschaden tritt die eigene Versicherung ein, hier geht man also von einem selbst verschuldeten Unfall aus“, erklärt Gerrit Reichel. „Ein Haftpflichtschadensfall hingegen wird von der gegnerischen Versicherung reguliert.“ Zu Letzteren zählen häufig Auffahrunfälle. Stets sollte auch die eigene Versicherung informiert werden. „Ein Unfallschaden sollte immer umgehend, spätestens aber innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung gemeldet werden. Und zwar auch dann, wenn man meint, keine Schuld zu tragen“, rät Matthias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Oft herrscht Unsicherheit, welche Daten nach einem Unfall ausgetauscht werden müssen. „Wichtig sind neben den Personalien auch die Fahrzeugkennzeichen und die Art der Unfallbeteiligung, also ob Zeuge oder tatsächlich Unfallbeteiligter“, sagt Rechtsanwalt Tobias Goldkamp. Auf die Herausgabe der Versicherungsdaten hingegen bestehe kein Anspruch. Da sich diese Daten jedoch leicht über den Zentralruf der Autoversicherer herausfinden ließen, sei es sinnlos, diese zu verheimlichen.Juristischer Beistand hilft bei UnstimmigkeitenHilfreich für die spätere Schadensregulierung mit der Versicherung ist ein Unfallprotokoll, das auch den Unfallhergang erfasst. „Wichtig ist, dass hier kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird“, so Matthias Zunk. Auch sollte der Unfallort aus verschiedenen Perspektiven fotografiert werden, rät der Experte. Der bei allen Versicherungen und Autoklubs erhältliche Europäische Unfallbericht ist für das Protokoll ein guter Leitfaden.Kommt es im Zuge der Abwicklung zu Unstimmigkeiten, sind Autofahrer gut beraten, wenn Sie sich juristische Hilfe holen, zumal die Kostenfrage klar geregelt ist.Bei höheren Schäden ist ein Gutachter gefragt Je nach Schadenshöhe kann ein Gutachter ins Spiel kommen. Bei Schäden bis 750 Euro handelt es sich um Bagatellschäden, hier genügt der Versicherung laut Adac der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt mit Fotos vom Unfallfahrzeug. Bei höheren Schäden oder einem Totalschaden hingegen muss ein Gutachter eingeschaltet werden. Die Kosten trage die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei Kaskoschäden bestimmt die eigene Versicherung den Gutachter.Rückstufung vermeidenWird der Schaden durch die Versicherung reguliert, steigt im Folgejahr der Beitrag, weil der Versicherte in der Schadensfreiheitsklasse zurückgestuft wird. Es kann sich daher lohnen, einen kleineren Schaden selbst zu bezahlen. Das rechnet sich laut dem Verbraucherportal Finanztip bei Haftpflichtschäden bis etwa 1 500 Euro und bei Vollkaskoschäden bis 1 300 Euro. (recht-aktuell)    

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Unfallaufnahme leicht gemacht

Eine Schaden-App kann bei einem Unfall alle Informationen übermittenln. Foto: C.Yeulet/123rf.com/barmenia
Eine Schaden-App kann bei einem Unfall alle Informationen übermittenln. Foto: C.Yeulet/123rf.com/barmenia
Beim Einparken wird ein anderes Fahrzeug gestreift oder die teure Vase des Bekannten fällt auf den Boden - in Fällen wie diesen zahlt in der Regel die Kfz-Haftpflicht- beziehungsweise die private Haftpflichtversicherung.

Damit dies reibungslos funktioniert, muss der Betroffene den Schaden innerhalb einer Woche richtig melden. Was viele Verbraucher nicht wissen: Das geht ganz leicht über eine sogenannte Schaden-App vom Versicherer.

„Mit der App lassen sich Fotos vom Schaden, die Visitenkarte des Unfallgegners, aber auch das Polizeiprotokoll ganz einfach übermitteln“, sagt Hermann- Josef Coenen von den Barmenia Versicherungen. Besonders praktisch ist die integrierte Dokumentensammlung in der App. Hier sind wichtige Papiere wie die Fahrerlaubnis und der Kfz-Schein hinterlegt, so dass sie sofort abrufbar sind. Über eine Suchfunktion kann zudem der nächstgelegene Berater ausfindig gemacht werden. Zusätzlich sind die wichtigsten Telefonnummern vom Notruf im In- und Ausland gespeichert. (txn)

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