Gegen Ende des Jahres liegt der Arbeitsmarkt brach? Von wegen, sagt Coachin Sabine Votteler. Denn: Gerade in der Vorweihnachtszeit und zwischen den Jahren bieten sich Arbeitnehmern besonders gute Chancen, auf sich aufmerksam zu machen, so die Expertin. Die Konkurrenz sei geringer. Zudem werde Ende des Jahres viel geplant - neue Rollen und Teamzusammensetzungen etwa. Ein idealer Zeitpunkt für Initiativbewerbungen.
Ideal: Weihnachtsfeiern oder Weihnachtswünsche auch per Mail erlauben eine Kontaktaufnahme, ohne aufdringlich zu sein. Votteler rät, im Gespräch oder in der Mail nebenbei anzubringen, dass man sich verändern möchte oder sich das zumindest vorstellen kann. Vielleicht gelänge es so, sich auf einen Anruf oder ein Gespräch im Januar zu verabreden.
Kleine Signale machen den Unterschied

Wichtig: „Überstürzen Sie nichts, natürlich sollte man nicht am Glühweinstand auf dem Weihnachtsmarkt ein Bewerbungsgespräch führen - das passt nicht“, so die Expertin.
Es gelte vielmehr vorsichtig vorzufühlen und den-Weg fürs neue Jahr zu ebnen. - Auch online bietet, die besinnliche Zeit Chancen: „Schreiben Sie einen persönlichen Jahresrückblick in einem beruflichen Netzwerk wie Linkedin und erwähnen Sie auch hier, dass Sie sich 2026 verändern möchten“, rät die Expertin.
Weil viele professionelle Social-Media-Teams über den Jahreswechsel pausierten, sei die Chance auf Sichtbarkeit eines solchen Beitrages höher als im restlichen Jahr. Das ist günstig, um auf sich aufmerksam zu machen. Aber es zeigt noch etwas: „Am Jahresende aktiv zu sein, ist auch einfach ein gutes Signal an einen potenziellen Arbeitgeber“, so Votteler. „Das ist ein Zeichen dafür, dass ich beruflich engagiert bleibe, auch wenn andere sich zurückziehen.“
Zur Person: Sabine Votteler war über 20 Jahre lang Führungskraft, bevor sie sich 2014 selbstständig machte. Heute arbeitet sie als Coachin für berufliche Neuorientierung in Reutlingen. dpa
Minijobs: Das ändert sich 2026
Ab Januar 2026 gilt ein Mindestlohn von 13,90 Euro - und das wirkt sich auch auf Minijobs aus. Damit steigt die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr. Darauf weist die Minijobzentrale auf ihrer Webseite hin. Wer 2025 durchschnittlich zwischen 556,01 und 603 Euro monatlich verdient hat, kann 2026 in den Minijob rutschen, sofern der Verdienst 2026 weiter maximal 603 Euro beträgt und damit aus der Sozialversicherungspflicht herausfallen. Beschäftigte, die weiter sozialversicherungspflichtig bleiben wollen, müssen ihr Einkommen 2026 entsprechend auf über 603 Euro erhöhen. Und noch weitere Dinge ändern sich:
Voraussichtlich ab 1. Juli 2026 können Minijobber eine einmal ausgesprochene Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig wieder rückgängig machen. Die Aufhebung wirkt nur für die Zukunft und muss beim Arbeitgeber beantragt werden. Bei mehreren Minijobs ist sie nur einheitlich möglich. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.
- Für kurzfristige Beschäftigungen in der Landwirtschaft sollen ab 1. Januar 2026 erweiterte Zeitgrenzen gelten: 15 Wochen oder 90 Arbeitstage statt wie bisher drei Monate oder 70 Tage.
- Die Ehrenamtspauschale steigt 2026 von 840 auf 960 Euro, der Übungsleiterfreibetrag von 3.000 auf 3.300 Euro.
- Ab 2026 benötigen Arbeitgeber nur noch einen Beitragsnachweis für alle Beschäftigten. Die bisherige Unterscheidung zwischen West und Ost entfällt. Für bestehende Dauer-Beitragsnachweise ist ein neuer Nachweis nötig. dpa


