Neue Regelungen für Fahrzeuge mit Automatik

Mein Weg zum Führerschein

Neue Regelungen für Fahrzeuge mit Automatik

Seit dem 01. April können mit Zusatzschulung auch Handschalter gefahren werden

Foto: AdobeStock / Jürgen Fälchle/ BMVI

11.05.2021

Seit dem 01. April 2021 ist es möglich, die Fahrerlaubnisprüfung für die Fahrerlaubnisklasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe zu absolvieren, ohne dass dann die Fahrerlaubnis auf das Führen solcher Fahrzeuge beschränkt wird. Dies geht aus einer Verordnung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. November 2020 hervor. Mit ihr wird auf die sogenannte Automatikbeschränkung verzichtet Voraussetzung ist eine zusätzliche Schulung in einer Fahrschule sowie eine Testfahrt, in der sicheres, verantwortungsvolles und umweltbewusstes Führen eines Fahrzeuges mit Schaltgetriebe nachgewiesen werden muss. (bmvi)

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