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Reinigung ist Pflicht 

FOTO: TOMICEK/LBS

04.05.2026

Abflussrinnen auf Balkonen müssen regelmäßig gereinigt werden, damit es nicht zu Verstopfungen und in der Folge zu Überschwemmungen kommt. 

Eine Eigentümergemeinschaft beschloss, die Kosten dafür den jeweiligen Wohnungseigentümern aufzuerlegen. Eine Eigentümerin beschwerte sich darüber. Ihr Balkon befinde sich in unmittelbarer Nähe zu einem Baum auf dem Nachbargrundstück, was einen größeren Laubanfall und deswegen höhere Kosten verursache. Das stelle eine unzumutbare Belastung dar. 

Unternehmen aus der Region

Das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-13 S 19/24) entschied, dass die Kostenverteilung nicht willkürlich und damit auch nicht unzulässig gewesen sei. Die Gemeinschaft habe dabei den ihr zustehenden Ermessensspielraum eingehalten. lbs/hü