Akku als Garantiefall

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Akku als Garantiefall

Service: Um Regress-Ansprüche für die Batterie im E-Auto geltend zu machen, braucht es einige Wartungsregeln.

Herzstück eines E-Autos: Der Akku - hier steckt er im Unterboden eines Volkswagens. Foto: Sina Schuldt/dpa-mag

13.08.2023

Aufladen, fahren, aufladen, fahren, aufladen, fahren - und von Mal zu Mal immer weniger weit kommen? Der Antriebsakku moderner E-Autos ist zwar in der Regel so ausgelegt, dass er über die gesamte Autolebensdauer hält. Aber mit der Zeit ist ein gewisser Verlust an Reichweite normal. Wenn die Batterie jedoch mit der Zeit allzu stark oder sogar plötzlich ganz dramatisch nachlässt, kann ein Akku-Schaden ursächlich sein. Für solche Fälle sollten sich Besitzerinnen und Besitzer besser vorab ganz genau mit den Garantiebedingungen vertraut machen, raten der Auto Club Europa (ACE) und der ADAC. Denn es kann dabei um Details gehen.

Der Akku muss auch nach Jahren ausreichend Saft haben

Hersteller garantieren beim Akku einen Mindestanteil an nutzbarer Kapazität innerhalb einer bestimmten Nutzungsdauer. Diese Grenze liegt meist bei 70 Prozent Kapazität nach acht Jahren oder nach 160 000 gefahrenen Kilometern, so der ADAC. Fällt innerhalb dieser Zeit oder Laufleistung die Kapazität unter die Grenze, kann ein Garantiefall geltend gemacht werden. Wem Ungereimtheiten in Bezug auf den Akku auffallen, sollte so schnell wie möglich - wie auch bei anderen Gewährleistungs- und Garantiefällen - beim Händler vorstellig werden und um Prüfung bitten, rät Matthias Vogt aus dem ADAC-Technikzentrum in Landsberg. Werden Fehler nicht akzeptiert, kann es zum Streit kommen, der im schlimmsten Fall vor Gericht endet. Ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten kann über den Zustand der Batterie Auskunft geben, ist aber mitunter kostspielig. Als erster Schritt kann für rund 100 Euro auch ein Batteriecheck hilfreich sein, den beispielsweise ADAC, GTÜ oder Tüv anbieten.

Manches bleibt in der Grauzone

Wichtig ist, die konkreten Gewährleistungen des Herstellers beim Kauf zu lesen und auch Zugeständnisse des Verkäufers schriftlich festzuhalten. Die Hinweise, etwa den Akku möglichst selten mit hoher Ladeleistung aufzuladen oder die Batterie nicht voll zu laden, wertet der ADAC eher als Empfehlung für eine längere Batterielebensdauer. Das führe nicht automatisch zum Garantie-Ausschluss. Tiefentladung der Batterie dagegen, etwa durch eine sehr lange Standzeit verursacht, könne die Garantie gefährden. Aber auch diese Thematik ist nicht einheitlich geregelt. dpa