Erlaubt ist Hilfe bei der Steuererklärung im Prinzip für Kinder und Enkel, Eltern und Großeltern, Ehepartner und Verlobte, Geschwister, Nichten und Neffen, Onkel und Tanten, Schwager und Schwägerin sowie für geschiedene Ehepartner. Gegen Entgelt dürfen nur Steuerberater, Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer Steuererklärungen für Dritte anfertigen. Auch Lohnsteuerhilfevereine können Erklärungen erstellen. (dpa)
Regionen
Justitia Recht & Steuern
Unentgeltliche Hilfe
28.12.2021
Die Zeit läuft: Bis zum 31. Oktober 2021 muss die Steuererklärung 2020 abgegeben werden. Wer mit den Formularen nicht zurecht kommt, kann sich zwar Hilfe suchen. Unterstützen Angehörige beim Ausfüllen, dürfen sie dafür aber nichts bekommen. Die Hilfe muss unentgeltlich sein, erklärt die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz.
Exklusive Anzeigen aus der Printausgabe