Wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern Falschgeld in die Hände gerät, sollten sie die gefälschten Scheine oder Münzen bei der Polizei melden. Darauf macht der Bundesverband deutscher Banken aufmerksam. Wer wissentlich mit Falschgeld bezahlt, macht sich nämlich strafbar. Grundsätzlich sei jeder selbst dafür verantwortlich, kein Falschgeld entgegenzunehmen. Falschgeld kann deshalb auch nicht bei der Bank oder der Polizei in echtes Geld umgetauscht werden.
Ratsam ist, einen Geldschein bei Unsicherheit direkt zu prüfen, wenn man ihn entgegennimmt. Laut Bankenverband kann schon die Annahme, aber vor allem die Weitergabe von Falschgeld strafrechtliche Folgen haben.
Wurde versehentlich mit Falschgeld bezahlt, müssten laut Bankenverband zunächst die Behörden nachweisen, dass die Tat vorsätzlich begangen wurde. Wenn das Gericht dann ebenfalls zu der Auffassung gelangt, dass vorsätzliches Handeln vorliegt, kann es ebenfalls eine entsprechende Strafe verhängen. Wer Falschgeld erkennen will, sollte sich die Sicherheitsmerkmale auf modernen Euro-Noten einprägen. Sie würden die Erkennung von Falschgeld schnell und unkompliziert ermöglichen. Ausführliche Infos finden Interessierte auf der Webseite des Bankenverbands. dpa
Aufhebungsvertrag richtig verhandeln
Wenn der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet, sollte man niemals sofort unterschreiben. Seriöse Angebote haben Zeit. Unseriöse Angebote sollte man nicht annehmen. Am besten ist es, zunächst einmal die eigene Position zu überprüfen. Wenn man länger als sechs Monate im Unternehmen ist und beim Arbeitgeber regelmäßig mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt werden, hat man Kündigungsschutz. In diesem Fall kann der Arbeitgeber in der Regel nicht einfach kündigen.
Das bedeutet, dass man eine sehr gute Verhandlungsposition hat. Außerdem sollte man berücksichtigen, dass ein außergerichtlicher Aufhebungsvertrag in der Regel eine Sperrzeit bei Bezug von Arbeitslosengeld zur Folge hat. Das bedeutet, dass man mindestens drei Monate kein Arbeitslosengeld bekommt. Ist die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, kann zudem noch eine (teilweise) Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld erfolgen.
Solche Nachteile lassen sich bei richtigem Vorgehen vermeiden. Wer Kündigungsschutz hat sollte daher vor einer Unterschrift immer Rechtsrat einholen. Eine Rechtschutzversicherung, die Arbeitsrechtsschutz abgesichert hat, muss ab Vorlage eines Angebots einer Aufhebungsvereinbarung durch den Arbeitgeber eintreten. Bei der Rechtschutzversicherung hat man in der Regel freie Anwaltswahl. Sinnvoll ist es immer einen auf Kündigungsschutz und Aufhebungsverträge spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht zurate zu ziehen. Seine Brötchen kauft man ja auch nicht beim Schuster.
Bredereck Willkomm
Rechtsanwälte, Dorfstr. 71
15345 Lichtenow