Ausbildung auch in Teilzeit möglich
Die Ausbildung zum Pflegefachmann bzw. zur Pflegefachfrau dauert drei Jahre als Vollzeitausbildung.
Auf Antrag kann die Ausbildung verkürzt werden, indem eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder Teile einer anderen Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf bis zu zwei Drittel der Ausbildungsdauer angerechnet werden. Bei der Weiterqualifizierung von ausgebildeten Helfern und Helferinnen in der Pflege kann die Ausbildungsdauer verkürzt werden.
Die Ausbildung ist auf Antrag um ein Drittel ihrer Dauer zu verkürzen bei einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung in Assistenz- und Helferberufen der Pflege, die bestimmten Mindestanforderungen genügt (von Arbeits- und Sozialminister bzw. Gesundheitsminister der Länder festgeleg). Das gilt auch für die Ausbildungen zur Altenpflege bzw. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Die Pflegeausbildung kann in Teilzeit durchgeführt werden. Die Ausbildungsdauer kann dazu auf bis zu fünf Jahre verlängert werden. Eine Teilzeitausbildung kann auch berufsbegleitend erfolgen. (pflegeberufe.net)