Beim Notartermin selbst gelte es dann Selbstbewusstsein zu zeigen. Zum Teil würden Vertragspartner noch beim Termin Änderungen vorschlagen oder ganz neue Vorschläge machen. Hier rät der VPB Käuferinnen und Käufern, sich zu nichts drängen zu lassen.
Grundsätzlich können die Vertragsparteien bis zur Unterschrift noch einvernehmlich Änderungen am Vertrag aushandeln. Sollte der Notar aber Bedenken äußern oder Bauherren eine vorgeschlagene Vertragsänderung nicht wirklich verstehen, sollten sie sich lieber nicht darauf einlassen, rät der Verband. (dpa)