Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinatoren brauchen spezielle Qualifikationen: Sie müssen zum Beispiel Architekt, Ingenieurin, staatlich geprüfter Techniker oder Meister sein. Voraussetzung dafür sind mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung. Außerdem müssen sie eine Zusatzqualifikation im Bereich der Arbeitssicherheit und im Tätigkeitsprofil eines SiGeKos nachweisen.
Die Anforderungen an den Koordinator steigen mit der entsprechenden Bauaufgabe: Errichtet eine Baugruppe etwa ein mehrgeschossiges Haus, muss der SiGeKo in der Regel Architekt oder Ingenieur sein.
Private Bauherren sollten sich bei der Wahl ihrer Hausplaner und der Baufirmen erkundigen, ob die Mitarbeiter entsprechende Zusatzqualifikationen haben. (dpa)
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Bauherren sind für Sicherheit verantwortlich
Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator ist Pflicht

Auf einer Baustelle sind Bauherren für die Sicherheit verantwortlich. Foto: Rumpenhorst/dpa
17.01.2022
Bauherren sind für ihre Baustelle verantwortlich. Sie müssen laut Gesetz auch für die Sicherheit sorgen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Zu den Pflichten gehört es beispielsweise, einen sogenannten Sicherheits- und Gesundheitsschutz-Koordinator (SiGeKo) zu bestellen. Diese Pflicht kann auch schon kleine Baustellen treffen. Sobald dort mehrere Beschäftigte verschiedener Unternehmen gleichzeitig arbeiten oder eine bestimmte Absturzhöhe möglich ist, muss der Bauherr unter Umständen einen solchen Experten beauftragen.