Jetzt planen - im Frühjahr bauen

Vorab den Baugrund prüfen

Drückt Wasser von unten?

Mit Keller oder ohne? Ein Baugrundgutachten kann wichtige Informationen dazu liefern, aus denen sich Vorgaben für das geplante Bauvorhaben ergeben.    Foto: M. Scholz/dpa

03.02.2026

Und manchmal erfordert der Untergrund eine besondere Planung. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.
So können etwa Bodenfeuchte, Fels oder gar Altlasten das Bauvorhaben beeinträchtigen. Solche Besonderheiten müssen Bauherren also bei der Planung einbeziehen. 

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Die Experten raten zu besonderer Aufmerksamkeit, wenn ein Neubaugebiet an einer Stelle ausgewiesen wurde, wo vorher Gewerbebetriebe standen. Dann kann ein Blick in das kommunale Umweltkataster Gewissheit bringen. 

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Wenn Wasser von unten drückt
Ein häufiges Problem ist zudem sogenanntes "drückendes Wasser“. Dabei kann es sich laut VPB um aufstauendes Sickerwasser oder einen hohen Grundwasserspiegel handeln. Auch dies muss man bei der Planung, etwa zur Abdichtung des Kellers, berücksichtigen.

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Ein Bodengutachten beziehungsweise ein Baugrundgutachten kann wichtige Informationen dazu liefern, aus denen sich Vorgaben für das geplante Bauvorhaben ergeben. Denn langjährig ermittelte Höchstwasserstände und Werte zur Wasserdurchlässigkeit für die angetroffenen Bodenarten sind maßgeblich dafür, wie etwa Regenwasser aus Drainagen oder aus Lichtschächten abgeleitet werden kann.



dpa

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Zuschüsse für Solar am Balkon

Photovoltaik
Aufhängen, einstecken, Strom sparen: So leicht kann es sein, mit einer Stecker-Solaranlage die eigene Stromrechnung zu senken. Wenn da nur nicht die teure Anschaffung wäre. Doch schon seit Anfang dieses Jahres fällt für den Kauf dieser sogenannten Balkonkraftwerke in Deutschland keine Umsatzsteuer mehr an. Wer bei einem Händler kauft, der diesen Vorteil an die Kunden weitergibt, spart 19 Prozent. 

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Und noch besser: Manche Bundesländer, Städte und Gemeinden fördern den Kauf zusätzlich mit einem Zuschuss.
Dieser kann bis zu mehreren hundert Euro betragen. Laut dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) sollten Verbraucherinnen und Verbraucher diese Informationen der jeweiligen Internetseite ihrer Gemeinde, ihrer Stadt oder ihres Landkreises entnehmen können. Zuständig seien zum Beispiel die jeweiligen Umweltämter oder Stabsstellen für Klimaschutz.

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Förderantrag vor dem Kauf stellen
Aber Achtung: "In der Regel ist der Antrag auf Förderung vor dem Kauf der Anlage zu stellen", sagt Ursula Krickl vom DStGB. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten also nicht einfach draufloskaufen, sondern sich vorab informieren - auch darüber, ob überhaupt noch Geld zum Verteilen vorhanden ist. Krickl zufolge waren die regionalen Förderprogramme bislang teilweise schnell vergriffen.



dpa