Kaufentscheidung fällt erst bei Beurkundung
Laut BGH müssen in einem solchen Fall alle Informationen, die den beteiligten Parteien bis zum Beurkundungstermin zur Verfügung standen, einbezogen werden (Az.: V ZR 119/20). Denn alle diese Informationen können eine Kaufentscheidung noch beeinflussen.
Im verhandelten Fall ging es um die Frage, welchen Einfluss eine Visualisierung von Umbauplänen auf die Kaufentscheidung der Klägerin hatten. Die Pläne waren vom Bauamt allerdings abgelehnt worden. Und wie der BGH entschied, hatte die Klägerin ihre Kaufentscheidung nicht bereits mit dem Abschicken einer entsprechenden E-Mail an den Makler getroffen, sondern erst im Beurkundungstermin. Schließlich könne ein Käufer bei dem Notartermin auch noch Abstand von dem Vertrag nehmen. (dpa)
Ehrlicher Kassensturz vor Immobilienkauf ist unerlässlich
Bis ein Haus abbezahlt ist, vergehen meist viele Jahre
Immobilien sind deutlich teurer geworden: Von 2010 bis 2020 sind die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen in Deutschland um rund 65 Prozent gestiegen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer jetzt kaufen oder bauen will, sollte vor diesem Hintergrund genau rechnen.
Denn bis eine Immobilie abbezahlt ist, vergehen meist viele Jahre. Ob aber die Zinsen für Immobilienkredite weiterhin so niedrig bleiben, ist ungewiss. Kaufinteressenten sollten daher mit einem Kassensturz genau ermitteln, wo ihre Belastungsgrenze liegt, und ihre Einnahmen und Ausgaben schonungslos gegenüber stellen. Die entscheidende Frage lautet: Was bleibt unter dem Strich tatsächlich zur freien Verfügung? So weiß man, was man monatlich für Zins und Tilgung aufwenden kann.
Zur Orientierung: Man sollte nicht mehr als 40 bis 45 Prozent seines regelmäßigen, monatlichen Nettoeinkommens für die Immobilie aufwenden - und zwar inklusive Nebenkosten für den Unterhalt wie Strom, Heizung, Wasser, Gebühren und Steuern gerechnet, empfehlen die Verbraucherschützer. (dpa)