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Kaufentscheidung fällt erst bei Beurkundung

Kaufverträge für Immobilien werden in der Regel von Notaren beurkundet. Juristisch gesehen treffen Käufer erst bei diesem Termin ihre Kaufentscheidung. Foto: Ehlers/dpa-zb

09.02.2022

Immobilien-Kaufverträge müssen in der Regel von einem Notar beurkundet werden. Der Beurkundungstermin ist juristisch gesehen auch der Zeitpunkt, an dem erst die Kaufentscheidung fällt. Ob ein Käufer vorher sein Interesse in irgendeiner Form schon einmal bekundet hat, ist bis dahin irrelevant.Wichtig ist dieser Punkt, wenn es nach einem Immobilienkauf zu einem Streit kommt, wie ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zeigt, über das die Zeitschrift „NJW-Spezial“ (Heft 22, 2021) berichtet.

Kaufentscheidung fällt erst bei Beurkundung

Laut BGH müssen in einem solchen Fall alle Informationen, die den beteiligten Parteien bis zum Beurkundungstermin zur Verfügung standen, einbezogen werden (Az.: V ZR 119/20). Denn alle diese Informationen können eine Kaufentscheidung noch beeinflussen.

Im verhandelten Fall ging es um die Frage, welchen Einfluss eine Visualisierung von Umbauplänen auf die Kaufentscheidung der Klägerin hatten. Die Pläne waren vom Bauamt allerdings abgelehnt worden. Und wie der BGH entschied, hatte die Klägerin ihre Kaufentscheidung nicht bereits mit dem Abschicken einer entsprechenden E-Mail an den Makler getroffen, sondern erst im Beurkundungstermin. Schließlich könne ein Käufer bei dem Notartermin auch noch Abstand von dem Vertrag nehmen. (dpa)

Ehrlicher Kassensturz vor Immobilienkauf ist unerlässlich

Bis ein Haus abbezahlt ist, vergehen meist viele Jahre

Immobilien sind deutlich teurer geworden: Von 2010 bis 2020 sind die Preise für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie für Eigentumswohnungen in Deutschland um rund 65 Prozent gestiegen, erläutert die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer jetzt kaufen oder bauen will, sollte vor diesem Hintergrund genau rechnen.

Denn bis eine Immobilie abbezahlt ist, vergehen meist viele Jahre. Ob aber die Zinsen für Immobilienkredite weiterhin so niedrig bleiben, ist ungewiss. Kaufinteressenten sollten daher mit einem Kassensturz genau ermitteln, wo ihre Belastungsgrenze liegt, und ihre Einnahmen und Ausgaben schonungslos gegenüber stellen. Die entscheidende Frage lautet: Was bleibt unter dem Strich tatsächlich zur freien Verfügung? So weiß man, was man monatlich für Zins und Tilgung aufwenden kann.

Zur Orientierung: Man sollte nicht mehr als 40 bis 45 Prozent seines regelmäßigen, monatlichen Nettoeinkommens für die Immobilie aufwenden - und zwar inklusive Nebenkosten für den Unterhalt wie Strom, Heizung, Wasser, Gebühren und Steuern gerechnet, empfehlen die Verbraucherschützer. (dpa)