Höhere Kosten für CO2-Emissionen
Mit dem Start des neuen Jahres steigt der CO2-Preis aufs Neue: von 25 Euro auf 30 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. Das macht Heizen mit Gas und Erdöl teurer. Die gesetzlich festgelegte CO2-Abgabe wird bis 2025 jährlich jeweils zum 1. Januar erhöht.
EEG-Umlage sinkt, Strompreis bleibt konstant
Beim Strom sinkt die EEG-Umlage von 6,5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) auf 3,723 ct/ kWh. Der niedrigeren EEG-Umlage stehen jedoch höhere Beschaffungskosten der Energieversorger für Strom gegenüber. Also erstmal noch keine niedrigeren Stromkosten für Verbraucher.
Grundsteuerreform
Die Grundsteuer muss jährlich von Grundstücks- und Immobilienbesitzern gezahlt werden. Bislang wurde sie anhand von Einheitswerten berechnet, die aus dem Jahr 1964 (West) oder 1935 (Ost) stammen. Das Bundesverfassungsgericht hat das als verfassungswidrig erklärt. Die verfassungskonforme Bewertung der Grundstücke greift erstmals ab dem 1. Januar 2022. (sh/hü)
Ersatzanspruch bei Schäden durch Fehler im Bodengutachten
Ein fehlerhaftes Bodengutachten kann teure Folgen haben. Oft fällt das aber erst nach Fertigstellung des Hauses auf, wenn Schäden am Gebäude auftreten. In einem solchen Fall könne der Bodengutachter unter Umständen für ein fehlerhaftes Gutachten haften, sagt Rechtsanwalt Florian Herbst von der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Möglich seien Schadenersatzansprüche. Wichtig zu beachten: Die Gewährleistungsfristen für ein Bodengutachten enden regelmäßig vor Ablauf der sonstigen Gewährleistungsfristen der Baubeteiligten. „Es sollte insofern der Ablauf der Gewährleistungsfrist für das Bodengutachten im Blick behalten werden“, erklärt Herbst, „so dass Gewährleistungsansprüche im Falle von Schäden nicht verjähren.“
Ein häufiger Fehler in einem Bodengutachten sei zum Beispiel die falsche Ermittlung des Bemessungswasserstandes, auf deren Basis eine unzureichende Abdichtungsempfehlung des Bodengutachters erfolgt, sagt Herbst. „Die Folge ist eindringende Feuchtigkeit in die Gebäudehülle, sprich: ein aufwendig zu sanierender Wasserschaden.“ (dpa)