Eberswalde. Im Restaurant La Gondola am Finowkanal begrüßte Obermeister Herbert Treichel am 11. September 2024 zur 3. Mitgliederversammlung der Innung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Ober- und Niederbarnim.
„Innung bringt Sicherheit – Sicherheit durch Qualität“, lautet der bewährte Spruch. Er zog sich wie ein roter Faden durch die Beratung. Innungsbetriebe erkennt man am Eckring. Er ist das Markenzeichen der Innung und garantiert der Kundschaft Qualitätsarbeit. Um Sicherheit und Qualität ging es bei Vaillant-Mitarbeiter Marco Richardt.
Er erläuterte in 60 Minuten kenntnisreich und sehr anschaulich das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG). Es enthält Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung von Gebäuden.
„Bitte schlagen Sie mich nicht, ich bin nur der Überbringer der schlechten Botschaften,“ bat er zum Auftakt. Die Runde der langjährigen Meister stimmte lachend zu. Marco Richardt stellte eingangs Vaillant als familiengeführtes deutsches Unternehmen vor, dass den Weg vom Gas hin zur Wärmepumpe selbst schaffen und auf ausländische Investoren verzichten wird.
Dass für die Umwelt etwas getan werden muss, ist sicherlich jedem klar. Aber den eingeschlagenen Weg bezeichnet der Fachmann als „neben der Spur.“
Die beruhigende Botschaft für den Leser dieser Zeilen: Aus dem GEG-Gesetz gibt es keinerlei Verpflichtung, eine funktionierende Heizung abzubauen und kurzfristig durch eine Wärmepumpe oder eine andere Alternative zu ersetzen.
Für Bauherren, die sich mit Wärmepumpe und Stromerzeugung auf dem eigenen Dach anfreunden, ist die Förderung im privaten Hausbau über die KfW-Kreditbank für solche Vorhaben sehr verlockend. Beträgt diese doch je nach Fall bis zu 70 Prozent.
Für den eigenen Geldbeutel ist so etwas doch eine sehr positive Botschaft. Dafür müssen die Leser nicht das ganze GEG-Gesetz auswendig lernen. Vielmehr wird hier empfohlen, für ein privates Bauvorhaben den Installateur des eigenen Vertrauens, vorzugsweise einen SHK-Innungsbetrieb, zu wählen.
Denn deren Mitglieder werden, wie dieses Beispiel anschaulich zeigt, ständig zu solchen Themen aktuell geschult. Sie sind gern bereit, ihre Privatkunden individuell zu beraten.
Gleiches gilt für Unternehmen. Hier gibt es jedoch abweichende Fördermöglichkeiten. Übrigens: Gebäude wie Stall- oder Lagerhallen, Gewächshäuser oder Gebäude, die zu Religionszwecken genutzt werden, fallen nicht unter das GEG.
Ebenso vom Gebäudeenergiegesetz ausgenommen sind Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen sowie Gebäude, deren Bausubstanz als erhaltenswert eingestuft ist.
Eine weitere Neuigkeit für Handwerksbetriebe schilderte Melanie Buchholz, die Geschäftsführerin der Innung. Für den Rechnungsaustausch zwischen Unternehmen wird ab 1. Januar 2025 eine elektronische Rechnung verpflichtend eingeführt.
Die elektronische Rechnung (E-Rechnung) ist ein digital übermitteltes Rechnungsdokument.
Es ermöglicht eine automatisierte Verarbeitung durch Software, ohne dass eine manuelle Dateneingabe erforderlich ist. Die Nutzung der E-Rechnung für Handwerksbetriebe und andere Unternehmen in Deutschland untereinander ist dann verpflichtend. Die Vorteile für Handwerksbetriebe liegen auf der Hand. Kosteneinsparungen durch reduzierte Druck-, Versand- und Lagerungskosten durch den Wegfall von Papierrechnungen. Schnellere Bearbeitung und Zahlungseingänge durch automatisierte Verarbeitung der Rechnungen. Reduzierung von manuellen Eingabefehlern und Nachbearbeitungen.
Die Umwelt freut sich über Nachhaltigkeit durch den Verzicht auf Papier und den damit verbundenen Ressourcenverbrauch. Passend dazu stellte Melanie Buchholz einige Buchungsprogramme zur Erstellung der E-Rechnung vor.
Eine Reihe von Beschlüssen wurden durch die Mitgliederversammlung getroffen: Die Anlagen der Innung wurden von einem Sparbuch in einen Sparbrief umgewandelt.
Über den Stand der Aktualisierung der Satzung der Innung auf der Grundlage einer neuen Mustersatzung vom Zentralverband wird zur nächsten Mitgliederversammlung informiert.
Teilnahme- und Anmeldemöglichkeiten zu Schulungsangeboten in Hennickendorf und in Kooperation mit der Innung SHK Berlin für Innungsmitglieder wurden erklärt.
Noch freie Stellen für den Ausbildungsberuf Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik (m/w/d) bietet die Innung für den bereits erfolgten Lehrbeginn für September 2024.
Zugangsvoraussetzung ist der erfolgreiche Abschluss der Klasse 10. Einfach kurz entschlossen bei der Innung melden und schnell einen der letzten freien Plätze ergattern. Eine Perspektive als Techniker, Meister oder ein Studium können weitere Schritte auf der Karriereleiter sein. Reinhard Witteck
Termine der Innung
■ 24. September, GPA - Sitzung zur Winterprüfung 2024/25
■ 19. November, Geschäftsführertagung in Frankfurt (Oder) 21.-23. November, GET Nord SHK-Messe in Hamburg
■ 4. Dezember, schriftliche Gesellenprüfung, Teil 2
■ 6. Dezember, 15 Uhr: Adventskaffee für Altmeister/ Senioren, Cafe Tortenduft in Strausberg.
Aktuelles auf der Internetseir te www.ishk.de oder auf facebook ISHK Barnim
Innung Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Ober- und Niederbarnim
Geschäftsführerin: Melanie Buchholz
Rehfelder Straẞe 50
15378 Hennickendorf
Tel. (03 34 34) 16 42 15
E-Mail: info@ishk.de
Internet: www.ishk.de