In guten Händen - Pflegeratgeber

Antrag auf Unterstützung

Umbaumaßnahmen Bis zu 4000 Euro von der Pflegekasse sind möglich.

Für den Umbau in den vier Wänden gibt es einen Zuschuss der Pflegekasse bei anerkanntem Pflegegrad. Foto: stock.adobe.com/Bjoern Danzke

10.11.2025

Die Pflegeversicherung fördert bauliche Veränderungen oder die entsprechende Ausstattung des Wohnumfelds von Pflegebedürftigen mit bis zu 4.000 Euro pro wohnumfeldverbessernde Maßnahme. Ziel ist es, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Selbständigkeit der Person zu fördern.

Pflegegrad berechtigt zum Zuschuss

Die Zuwendung zur Wohnraumanpassung bekommen Sie nur mit einem anerkannten Pflegegrad. Es spielt jedoch keine Rolle, welchen Pflegegrad Sie haben: Der Zuschuss beträgt immer 4.000 Euro. Die Zusage erfolgt dabei immer pro Maßnahme und pro Person. Das bedeutet konkret: Eine Maßnahme umfasst alle Maßnahmen, die zum gleichen Zeitpunkt beantragt werden und dem Gesundheitszustand entsprechen. Wenn sich der Zustand deutlich verändert und neue Umbauten notwendig macht, können Sie den Zuschuss erneut beantragen. I Pro Person bedeutet: Leben mehrere Personen mit einem Pflegegrad in einem gemeinsamen Haushalt, können sie den Zuschuss für bis zu vier Personen pro Maßnahme beantragen. So sind für ein Ehepaar bis zu 8.000 Euro – und in einer WG sogar bis zu 1 16.000 Euro Zuschuss möglich.

Unternehmen aus der Region

Tipp: Aktuell ist zusätzlich der KfW-Zuschuss (455B) für Umbaumaßnahmen zur Reduzierung von Barrieren verfügbar. pflege.de